Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 4.1: Die Konzepte und Richtlinien erklären, die Anpassungsbuchungen beeinflussen
- Anpassungsbuchungen stellen sicher, dass Erträge und Aufwendungen in der richtigen Periode sind
- Erforderlich für Periodenrechnung (obligatorisch in Luxemburg)
- Basiert auf Zeitperiodenkonzept, Matching-Prinzip und Prinzip der Ertragserfassung
- Werden am Periodenende, nach regulären Transaktionen, vor Jahresabschlüssen vorgenommen
- Beinhalten immer mindestens ein Erfolgskonto und ein Bilanzkonto
- Beinhalten niemals Bargeld
Abschnitt 4.2: Den Anpassungsprozess diskutieren und gängige Arten veranschaulichen
- Vier Hauptarten: Vorausbezahlte Aufwendungen, Nicht verdiente Erträge, Abgegrenzte Aufwendungen, Abgegrenzte Erträge
- Zusätzliche Arten: Abschreibung, Forderungsausfälle
- Jede Art hat spezifische Merkmale und Journaleintragsformat
- Vorausbezahlte Aufwendungen: Vermögenswert → Aufwand
- Nicht verdiente Erträge: Verbindlichkeit → Ertrag
- Abgegrenzte Aufwendungen: Aufwand + Verbindlichkeit
- Abgegrenzte Erträge: Vermögenswert + Ertrag
Abschnitt 4.3: Die gängigen Arten von Anpassungsbuchungen buchen und übertragen
- Anpassungsbuchungen folgen demselben Format wie reguläre Journaleinträge
- Müssen PCN-Kontonummern enthalten
- Werden auf T-Konten wie reguläre Einträge übertragen
- Aktualisieren Kontensalden für Jahresabschlusserstellung
- Müssen dokumentiert und aufbewahrt werden
Abschnitt 4.4: Die Hauptbuchsalden verwenden, um eine angepasste Probebilanz zu erstellen
- Angepasste Probebilanz wird nach allen Anpassungsbuchungen erstellt
- Zeigt aktualisierte Kontensalden
- Überprüft mathematische Genauigkeit (Soll = Haben)
- Liefert Salden für Jahresabschlusserstellung
- Muss ausgeglichen sein, bevor Jahresabschlüsse erstellt werden
Abschnitt 4.5: Jahresabschlüsse mit der angepassten Probebilanz erstellen
- Gewinn- und Verlustrechnung: Verwendet Ertrags- und Aufwandskonten
- Eigenkapitalveränderungsrechnung: Verwendet Eigenkapitalkonten und Ergebnis/Verlust
- Bilanz: Verwendet Vermögens-, Verbindlichkeits- und Eigenkapitalkonten
- Jahresabschlüsse sind genauer, wenn sie aus angepasster Probebilanz erstellt werden
- Müssen PCN-Format in Luxemburg befolgen
Abschnitt 4.6: Luxemburgspezifische Anpassungen
- MwSt-Abgrenzungen: Sicherstellen, dass MwSt in richtiger Periode erfasst ist
- Sozialabgaben: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile abgrenzen
- Rückstellungen: Geschätzte zukünftige Verpflichtungen erfassen
- Alle müssen PCN und luxemburgischen Vorschriften entsprechen
- Erforderlich für genaue Steuererklärung und Einhaltung