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5.6 Luxemburgischer Jahresabschluss und RCS-Einreichungsanforderungen

Jahresabschlussprozess​

Der Jahresabschluss ist obligatorisch für alle luxemburgischen Unternehmen. Er vervollständigt den Buchhaltungszyklus für das Geschäftsjahr und bereitet Jahresabschlüsse für die Einreichung vor.

Jahresabschluss-Zeitplan​

Geschäftsjahresende : Die meisten Unternehmen verwenden den 31. Dezember

Wichtige Termine :

  • Jahresende (31. Dez) : Letzter Tag des Geschäftsjahres
  • Innerhalb von 7 Monaten (31. Juli) : JahresabschlĂĽsse mĂĽssen beim RCS eingereicht werden
  • 30. April : Körperschaftsteuererklärung fällig
  • 15. Februar : Jährliche MwSt-Erklärung fällig (wenn jährlich)

Checkliste für Jahresabschluss​

Vor dem Abschluss (Vor Jahresende) :

  • Alle Konten ĂĽberprĂĽfen
  • Elemente identifizieren, die Anpassung benötigen
  • Jahresendanpassungen planen
  • Mit Buchhalter/Fiduciaire koordinieren
  • Inventur vorbereiten (falls zutreffend)

Jahresendabschluss :

  • Alle Dezember-Transaktionen erfassen
  • Alle Anpassungsbuchungen vornehmen
  • RĂĽckstellungen ĂĽberprĂĽfen und anpassen
  • Abschreibung fĂĽr volles Jahr berechnen
  • Alle Aufwendungen und Erträge abgrenzen
  • Angepasste Probebilanz vorbereiten
  • JahresabschlĂĽsse vorbereiten
  • Abschlussbuchungen vorbereiten
  • Saldenliste nach Abschluss vorbereiten

Nach dem Abschluss :

  • JahresabschlĂĽsse ĂĽberprĂĽfen
  • Anhänge zu JahresabschlĂĽssen vorbereiten
  • AbschlĂĽsse ĂĽberprĂĽfen/auditieren lassen (falls erforderlich)
  • Beim RCS einreichen
  • Steuererklärungen einreichen
  • Alle Dokumente archivieren

Jahresabschlüsse​

Erforderliche Komponenten :

  1. Bilanz (Bilan)
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (Compte de Résultat)
  3. Anhänge zu Jahresabschlüssen (Annexe)
  4. Kapitalflussrechnung (für größere Unternehmen)

MĂĽssen folgen :

  • PCN 2020 Format
  • Luxemburgische Rechnungslegungsstandards
  • Rechtliche Anforderungen
  • Ordnungsgemäße PCN-Kontenklassifizierungen

RCS-Einreichungsanforderungen​

Was eingereicht werden muss :

  • JahresabschlĂĽsse (comptes annuels)
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhänge zu JahresabschlĂĽssen
  • Managementbericht (fĂĽr größere Unternehmen)
  • PrĂĽfungsbericht (falls PrĂĽfung erforderlich)

Einreichungsfrist :

  • 7 Monate nach Geschäftsjahresende
  • FĂĽr 31. Dezember Jahresende : 31. Juli des folgenden Jahres

Einreichungsmethode :

  • Elektronische Einreichung ĂĽber eCDF oder RCS-Portal
  • PDF-Format erforderlich
  • Muss auf Französisch, Deutsch oder Englisch sein

Abgekürzte vs. vollständige Jahresabschlüsse​

Abgekürzte Abschlüsse (Comptes Abrégés) : Verfügbar, wenn Unternehmen ALLE Kriterien erfüllt:

  • Umsatz < 4,4 Millionen €
  • Gesamtvermögen < 2 Millionen €
  • Durchschnittliche Mitarbeiter < 50

Vollständige Abschlüsse (Comptes Complets) : Erforderlich, wenn Unternehmen einen der oben genannten Schwellenwerte überschreitet.

Prüfungsanforderungen​

PrĂĽfung erforderlich, wenn :

  • Bilanzsumme > 4,4 Millionen €, ODER
  • Nettoumsatz > 8,8 Millionen €, ODER
  • Durchschnittliche Mitarbeiter > 50

Von PrĂĽfung befreit, wenn :

  • Unternehmen unter allen Schwellenwerten liegt
  • Kann weiterhin freiwillig prĂĽfen lassen

Steuerliche Einreichungsanforderungen​

Körperschaftsteuer :

  • Fällig : 30. April (fĂĽr Vorjahr)
  • Basierend auf JahresabschlĂĽssen
  • Muss genau und vollständig sein

MwSt :

  • Jährliche Erklärung fällig : 15. Februar
  • Basierend auf jährlichen MwSt-Berechnungen
  • Muss mit JahresabschlĂĽssen abgeglichen werden

Gemeindliche Gewerbesteuer :

  • Variiert je nach Gemeinde
  • Allgemein fällig : 31. März oder 30. April
  • Basierend auf JahresabschlĂĽssen

Dokumentenaufbewahrung​

Erforderliche Aufbewahrung :

  • Alle Buchhaltungsunterlagen : 10 Jahre
  • Quelldokumente : 10 Jahre
  • JahresabschlĂĽsse : 10 Jahre
  • Steuererklärungen : 10 Jahre

Speicherung :

  • Kann physisch oder elektronisch sein
  • Muss zugänglich sein
  • Muss sicher sein

Folgen der Nichteinhaltung​

Strafen :

  • Verspätete Einreichung : 250 € - 25.000 €
  • Unvollständige Einreichung : Ablehnung und Strafen
  • Ungenau Einreichung : Geldstrafen und rechtliche Schritte
  • Steuerstrafen : Zusätzliche Bewertungen

Andere Folgen :

  • Verlust der Geschäftslizenz
  • Rechtliche Schritte
  • Reputationsschaden
  • Schwierigkeiten bei Kreditaufnahme

Luxemburg-Compliance-Hinweis​

Jahresabschluss und RCS-Einreichung sind obligatorisch fĂĽr alle luxemburgischen Unternehmen. Nichteinhaltung kann fĂĽhren zu:

  • Erheblichen Geldstrafen
  • Rechtlichen Schritten
  • GeschäftsschlieĂźung
  • Strafrechtlicher Haftung (in schweren Fällen)

Alle Unternehmen mĂĽssen:

  • Jahresabschluss ordnungsgemäß vervollständigen
  • JahresabschlĂĽsse beim RCS innerhalb von 7 Monaten einreichen
  • Steuererklärungen rechtzeitig einreichen
  • Dokumente 10 Jahre aufbewahren
  • PCN-Standards einhalten

Nachdenken​

Warum ist es wichtig, den Jahresabschluss ordnungsgemäß zu vervollständigen und rechtzeitig beim RCS einzureichen? Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?