5.6 Luxemburgischer Jahresabschluss und RCS-Einreichungsanforderungen
Jahresabschlussprozess​
Der Jahresabschluss ist obligatorisch für alle luxemburgischen Unternehmen. Er vervollständigt den Buchhaltungszyklus für das Geschäftsjahr und bereitet Jahresabschlüsse für die Einreichung vor.
Jahresabschluss-Zeitplan​
Geschäftsjahresende : Die meisten Unternehmen verwenden den 31. Dezember
Wichtige Termine :
- Jahresende (31. Dez) : Letzter Tag des Geschäftsjahres
- Innerhalb von 7 Monaten (31. Juli) : JahresabschlĂĽsse mĂĽssen beim RCS eingereicht werden
- 30. April : Körperschaftsteuererklärung fällig
- 15. Februar : Jährliche MwSt-Erklärung fällig (wenn jährlich)
Checkliste für Jahresabschluss​
Vor dem Abschluss (Vor Jahresende) :
- Alle Konten ĂĽberprĂĽfen
- Elemente identifizieren, die Anpassung benötigen
- Jahresendanpassungen planen
- Mit Buchhalter/Fiduciaire koordinieren
- Inventur vorbereiten (falls zutreffend)
Jahresendabschluss :
- Alle Dezember-Transaktionen erfassen
- Alle Anpassungsbuchungen vornehmen
- RĂĽckstellungen ĂĽberprĂĽfen und anpassen
- Abschreibung fĂĽr volles Jahr berechnen
- Alle Aufwendungen und Erträge abgrenzen
- Angepasste Probebilanz vorbereiten
- JahresabschlĂĽsse vorbereiten
- Abschlussbuchungen vorbereiten
- Saldenliste nach Abschluss vorbereiten
Nach dem Abschluss :
- JahresabschlĂĽsse ĂĽberprĂĽfen
- Anhänge zu Jahresabschlüssen vorbereiten
- AbschlĂĽsse ĂĽberprĂĽfen/auditieren lassen (falls erforderlich)
- Beim RCS einreichen
- Steuererklärungen einreichen
- Alle Dokumente archivieren
Jahresabschlüsse​
Erforderliche Komponenten :
- Bilanz (Bilan)
- Gewinn- und Verlustrechnung (Compte de Résultat)
- Anhänge zu Jahresabschlüssen (Annexe)
- Kapitalflussrechnung (für größere Unternehmen)
MĂĽssen folgen :
- PCN 2020 Format
- Luxemburgische Rechnungslegungsstandards
- Rechtliche Anforderungen
- Ordnungsgemäße PCN-Kontenklassifizierungen
RCS-Einreichungsanforderungen​
Was eingereicht werden muss :
- JahresabschlĂĽsse (comptes annuels)
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhänge zu Jahresabschlüssen
- Managementbericht (für größere Unternehmen)
- PrĂĽfungsbericht (falls PrĂĽfung erforderlich)
Einreichungsfrist :
- 7 Monate nach Geschäftsjahresende
- FĂĽr 31. Dezember Jahresende : 31. Juli des folgenden Jahres
Einreichungsmethode :
- Elektronische Einreichung ĂĽber eCDF oder RCS-Portal
- PDF-Format erforderlich
- Muss auf Französisch, Deutsch oder Englisch sein
Abgekürzte vs. vollständige Jahresabschlüsse​
Abgekürzte Abschlüsse (Comptes Abrégés) : Verfügbar, wenn Unternehmen ALLE Kriterien erfüllt:
- Umsatz < 4,4 Millionen €
- Gesamtvermögen < 2 Millionen €
- Durchschnittliche Mitarbeiter < 50
Vollständige Abschlüsse (Comptes Complets) : Erforderlich, wenn Unternehmen einen der oben genannten Schwellenwerte überschreitet.
Prüfungsanforderungen​
PrĂĽfung erforderlich, wenn :
- Bilanzsumme > 4,4 Millionen €, ODER
- Nettoumsatz > 8,8 Millionen €, ODER
- Durchschnittliche Mitarbeiter > 50
Von PrĂĽfung befreit, wenn :
- Unternehmen unter allen Schwellenwerten liegt
- Kann weiterhin freiwillig prĂĽfen lassen
Steuerliche Einreichungsanforderungen​
Körperschaftsteuer :
- Fällig : 30. April (für Vorjahr)
- Basierend auf JahresabschlĂĽssen
- Muss genau und vollständig sein
MwSt :
- Jährliche Erklärung fällig : 15. Februar
- Basierend auf jährlichen MwSt-Berechnungen
- Muss mit JahresabschlĂĽssen abgeglichen werden
Gemeindliche Gewerbesteuer :
- Variiert je nach Gemeinde
- Allgemein fällig : 31. März oder 30. April
- Basierend auf JahresabschlĂĽssen
Dokumentenaufbewahrung​
Erforderliche Aufbewahrung :
- Alle Buchhaltungsunterlagen : 10 Jahre
- Quelldokumente : 10 Jahre
- JahresabschlĂĽsse : 10 Jahre
- Steuererklärungen : 10 Jahre
Speicherung :
- Kann physisch oder elektronisch sein
- Muss zugänglich sein
- Muss sicher sein
Folgen der Nichteinhaltung​
Strafen :
- Verspätete Einreichung : 250 € - 25.000 €
- Unvollständige Einreichung : Ablehnung und Strafen
- Ungenau Einreichung : Geldstrafen und rechtliche Schritte
- Steuerstrafen : Zusätzliche Bewertungen
Andere Folgen :
- Verlust der Geschäftslizenz
- Rechtliche Schritte
- Reputationsschaden
- Schwierigkeiten bei Kreditaufnahme
Luxemburg-Compliance-Hinweis​
Jahresabschluss und RCS-Einreichung sind obligatorisch fĂĽr alle luxemburgischen Unternehmen. Nichteinhaltung kann fĂĽhren zu:
- Erheblichen Geldstrafen
- Rechtlichen Schritten
- Geschäftsschließung
- Strafrechtlicher Haftung (in schweren Fällen)
Alle Unternehmen mĂĽssen:
- Jahresabschluss ordnungsgemäß vervollständigen
- JahresabschlĂĽsse beim RCS innerhalb von 7 Monaten einreichen
- Steuererklärungen rechtzeitig einreichen
- Dokumente 10 Jahre aufbewahren
- PCN-Standards einhalten
Nachdenken​
Warum ist es wichtig, den Jahresabschluss ordnungsgemäß zu vervollständigen und rechtzeitig beim RCS einzureichen? Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?