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29.6 Lohnabrechnungssteuerberichte und Einreichung

Lohnabrechnungsberichterstattung verstehen​

Alle Arbeitgeber in Luxemburg müssen Lohnabrechnungsinformationen an Sozialversicherungsbehörden (CCSS) und Steuerbehörden berichten. Die Berichterstattung ist obligatorisch, muss monatlich erfolgen, und Fehler oder verspätete Einreichungen führen zu Strafen.

Monatliche Lohnabrechnungserklärung​

Was berichtet werden muss​

Erforderliche Informationen:

  1. Mitarbeiterinformationen: Name, Sozialversicherungsnummer, Mitarbeiter-ID
  2. Gehaltsinformationen: Bruttolohn, Nettolohn, Gehaltskomponenten
  3. Sozialabgaben: Mitarbeiter- und Arbeitgeberbeiträge
  4. Arbeitsstunden: Geleistete Stunden, Ăśberstunden
  5. Abwesenheiten: Urlaubstage, Krankheitstage, andere Abwesenheiten

Erklärungsformat​

Elektronische Erklärung:

  • Ăśber eCDF oder CCSS-Portal eingereicht
  • XML-Format oder Online-Formular
  • Muss alle erforderlichen Felder enthalten
  • Vor Annahme validiert

Einreichungsfristen​

Monatliche Frist​

Einreichungsfrist: 15. des folgenden Monats

Beispiel:

  • Januar Lohnabrechnung
  • Einreichungsfrist: 15. Februar

Zahlungsfrist​

Zahlungsfrist: 15. des folgenden Monats (identisch mit Einreichung)

Wichtig: Sowohl Erklärung als auch Zahlung müssen vor Frist abgeschlossen sein

Einreichungsprozess​

Schritt 1: Lohnabrechnungsdaten vorbereiten​

  • Alle Lohnabrechnungsbeträge berechnen
  • Berechnungen ĂĽberprĂĽfen
  • Mitarbeiterinformationen sammeln
  • Erklärungsdaten vorbereiten

Schritt 2: Auf eCDF/CCSS-Portal zugreifen​

  • Bei eCDF oder CCSS-Portal anmelden
  • Lohnabrechnungserklärung auswählen
  • Erklärungsperiode eingeben

Schritt 3: Lohnabrechnungsinformationen eingeben​

  • Mitarbeiterinformationen eingeben
  • Gehaltsbeträge eingeben
  • Sozialabgabenbeträge eingeben
  • Andere erforderliche Informationen eingeben

Schritt 4: Validieren und einreichen​

  • Alle Informationen ĂĽberprĂĽfen
  • Erklärung validieren
  • Elektronisch einreichen
  • Bestätigung erhalten

Schritt 5: Sozialabgaben zahlen​

  • Sozialabgaben ĂĽber Portal zahlen
  • Zahlungsbestätigung erhalten
  • Bestätigung fĂĽr Aufzeichnungen aufbewahren

Jährliche Abstimmung​

Jährliche Erklärung​

Jährliche Anforderungen:

  • Jährliche Lohnabrechnungszusammenfassung einreichen
  • Monatliche Erklärungen abstimmen
  • Jährliche Gesamtsummen berichten
  • Vor Frist einreichen (typischerweise 31. März)

Jährliche Informationen:

  • Gesamte gezahlte Gehälter
  • Gesamte gezahlte Sozialabgaben
  • Mitarbeiteranzahl
  • Andere jährliche Statistiken

Strafen für Nicht-Compliance​

Strafen für verspätete Einreichung​

Strafen:

  • €250 - €2.500: Feste Strafe fĂĽr verspätete Einreichung
  • Zusätzliche Strafen: FĂĽr sehr verspätete Einreichung
  • Zinsen: Auf unbezahlte Sozialabgaben

Strafen für verspätete Zahlung​

Strafen:

  • Zinsen: Auf ĂĽberfällige Beträge berechnet
  • Zusätzliche Strafe: FĂĽr anhaltende Nichtzahlung
  • VollstreckungsmaĂźnahmen: FĂĽr schwerwiegende Nichtzahlung

Strafen für falsche Erklärung​

Strafen:

  • Korrektur erforderlich: Fehler mĂĽssen korrigiert werden
  • Strafen: FĂĽr vorsätzliche Fehler
  • Zinsen: Auf unterzahlte Beträge

Aufzeichnungspflichten​

Erforderliche Aufzeichnungen​

Muss aufbewahren:

  • Lohnabrechnungsregister
  • Mitarbeiteraufzeichnungen
  • Sozialabgabenberechnungen
  • Zahlungsbestätigungen
  • Erklärungsbestätigungen

Aufbewahrungszeitraum​

Aufbewahrung: 10 Jahre (identisch mit anderen Buchhaltungsaufzeichnungen)

Wichtig: Alle Lohnabrechnungsaufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren

Luxemburg-Compliance-Hinweis​

Kritische Anforderungen:

  • Monatliche Einreichung: Muss jeden Monat einreichen
  • PĂĽnktliche Einreichung: Vor 15. des folgenden Monats einreichen
  • Genaue Informationen: Alle Informationen mĂĽssen genau sein
  • PĂĽnktliche Zahlung: Vor Frist zahlen
  • Aufzeichnungen: Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren

Beste Praktiken:

  • Prozess automatisieren: Lohnabrechnungssoftware verwenden
  • Vor Einreichung ĂĽberprĂĽfen: Alle Informationen ĂĽberprĂĽfen
  • Erinnerungen einrichten: Kalendererinnerungen fĂĽr Fristen
  • Aufzeichnungen sichern: Sicherungskopien aufbewahren
  • Professionelle Hilfe: Lohnabrechnungsservice bei Bedarf verwenden

Nachdenken​

Artisan Boulangerie hat vergessen, ihre Januar-Lohnabrechnungserklärung einzureichen. Sie merken dies am 20. Februar. Was sollten sie tun? Was sind die Folgen?

Konzepte in der Praxis​

Monatliche Lohnabrechnungsberichterstattung

Januar-Lohnabrechnungsberichterstattung TechLux Solutions:

Lohnabrechnungsdaten:

  • 5 Mitarbeiter
  • Gesamte Bruttolöhne: €20.000
  • Gesamte Mitarbeitersozialabgaben: €2.840
  • Gesamte Arbeitgebersozialabgaben: €3.140

Einreichungsprozess:

  1. Lohnabrechnung berechnen (abgeschlossen 31. Januar)
  2. Erklärungsdaten vorbereiten (1.-5. Februar)
  3. Bei eCDF anmelden (10. Februar)
  4. Lohnabrechnungsinformationen eingeben (10. Februar)
  5. Validieren und einreichen (10. Februar)
  6. Bestätigung erhalten (10. Februar)
  7. Sozialabgaben zahlen (10. Februar)
  8. Zahlungsbestätigung erhalten (10. Februar)

Ergebnis: PĂĽnktlich eingereicht und gezahlt, keine Strafen.

Frist: 15. Februar (erfĂĽllt am 10. Februar)