29.6 Lohnabrechnungssteuerberichte und Einreichung
Lohnabrechnungsberichterstattung verstehen​
Alle Arbeitgeber in Luxemburg müssen Lohnabrechnungsinformationen an Sozialversicherungsbehörden (CCSS) und Steuerbehörden berichten. Die Berichterstattung ist obligatorisch, muss monatlich erfolgen, und Fehler oder verspätete Einreichungen führen zu Strafen.
Monatliche Lohnabrechnungserklärung​
Was berichtet werden muss​
Erforderliche Informationen:
- Mitarbeiterinformationen: Name, Sozialversicherungsnummer, Mitarbeiter-ID
- Gehaltsinformationen: Bruttolohn, Nettolohn, Gehaltskomponenten
- Sozialabgaben: Mitarbeiter- und Arbeitgeberbeiträge
- Arbeitsstunden: Geleistete Stunden, Ăśberstunden
- Abwesenheiten: Urlaubstage, Krankheitstage, andere Abwesenheiten
Erklärungsformat​
Elektronische Erklärung:
- Ăśber eCDF oder CCSS-Portal eingereicht
- XML-Format oder Online-Formular
- Muss alle erforderlichen Felder enthalten
- Vor Annahme validiert
Einreichungsfristen​
Monatliche Frist​
Einreichungsfrist: 15. des folgenden Monats
Beispiel:
- Januar Lohnabrechnung
- Einreichungsfrist: 15. Februar
Zahlungsfrist​
Zahlungsfrist: 15. des folgenden Monats (identisch mit Einreichung)
Wichtig: Sowohl Erklärung als auch Zahlung müssen vor Frist abgeschlossen sein
Einreichungsprozess​
Schritt 1: Lohnabrechnungsdaten vorbereiten​
- Alle Lohnabrechnungsbeträge berechnen
- Berechnungen ĂĽberprĂĽfen
- Mitarbeiterinformationen sammeln
- Erklärungsdaten vorbereiten
Schritt 2: Auf eCDF/CCSS-Portal zugreifen​
- Bei eCDF oder CCSS-Portal anmelden
- Lohnabrechnungserklärung auswählen
- Erklärungsperiode eingeben
Schritt 3: Lohnabrechnungsinformationen eingeben​
- Mitarbeiterinformationen eingeben
- Gehaltsbeträge eingeben
- Sozialabgabenbeträge eingeben
- Andere erforderliche Informationen eingeben
Schritt 4: Validieren und einreichen​
- Alle Informationen ĂĽberprĂĽfen
- Erklärung validieren
- Elektronisch einreichen
- Bestätigung erhalten
Schritt 5: Sozialabgaben zahlen​
- Sozialabgaben ĂĽber Portal zahlen
- Zahlungsbestätigung erhalten
- Bestätigung für Aufzeichnungen aufbewahren
Jährliche Abstimmung​
Jährliche Erklärung​
Jährliche Anforderungen:
- Jährliche Lohnabrechnungszusammenfassung einreichen
- Monatliche Erklärungen abstimmen
- Jährliche Gesamtsummen berichten
- Vor Frist einreichen (typischerweise 31. März)
Jährliche Informationen:
- Gesamte gezahlte Gehälter
- Gesamte gezahlte Sozialabgaben
- Mitarbeiteranzahl
- Andere jährliche Statistiken
Strafen für Nicht-Compliance​
Strafen für verspätete Einreichung​
Strafen:
- €250 - €2.500: Feste Strafe für verspätete Einreichung
- Zusätzliche Strafen: Für sehr verspätete Einreichung
- Zinsen: Auf unbezahlte Sozialabgaben
Strafen für verspätete Zahlung​
Strafen:
- Zinsen: Auf überfällige Beträge berechnet
- Zusätzliche Strafe: Für anhaltende Nichtzahlung
- VollstreckungsmaĂźnahmen: FĂĽr schwerwiegende Nichtzahlung
Strafen für falsche Erklärung​
Strafen:
- Korrektur erforderlich: Fehler mĂĽssen korrigiert werden
- Strafen: Für vorsätzliche Fehler
- Zinsen: Auf unterzahlte Beträge
Aufzeichnungspflichten​
Erforderliche Aufzeichnungen​
Muss aufbewahren:
- Lohnabrechnungsregister
- Mitarbeiteraufzeichnungen
- Sozialabgabenberechnungen
- Zahlungsbestätigungen
- Erklärungsbestätigungen
Aufbewahrungszeitraum​
Aufbewahrung: 10 Jahre (identisch mit anderen Buchhaltungsaufzeichnungen)
Wichtig: Alle Lohnabrechnungsaufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren
Luxemburg-Compliance-Hinweis​
Kritische Anforderungen:
- Monatliche Einreichung: Muss jeden Monat einreichen
- PĂĽnktliche Einreichung: Vor 15. des folgenden Monats einreichen
- Genaue Informationen: Alle Informationen mĂĽssen genau sein
- PĂĽnktliche Zahlung: Vor Frist zahlen
- Aufzeichnungen: Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren
Beste Praktiken:
- Prozess automatisieren: Lohnabrechnungssoftware verwenden
- Vor Einreichung ĂĽberprĂĽfen: Alle Informationen ĂĽberprĂĽfen
- Erinnerungen einrichten: Kalendererinnerungen fĂĽr Fristen
- Aufzeichnungen sichern: Sicherungskopien aufbewahren
- Professionelle Hilfe: Lohnabrechnungsservice bei Bedarf verwenden
Nachdenken​
Artisan Boulangerie hat vergessen, ihre Januar-Lohnabrechnungserklärung einzureichen. Sie merken dies am 20. Februar. Was sollten sie tun? Was sind die Folgen?
Konzepte in der Praxis​
Monatliche Lohnabrechnungsberichterstattung
Januar-Lohnabrechnungsberichterstattung TechLux Solutions:
Lohnabrechnungsdaten:
- 5 Mitarbeiter
- Gesamte Bruttolöhne: €20.000
- Gesamte Mitarbeitersozialabgaben: €2.840
- Gesamte Arbeitgebersozialabgaben: €3.140
Einreichungsprozess:
- Lohnabrechnung berechnen (abgeschlossen 31. Januar)
- Erklärungsdaten vorbereiten (1.-5. Februar)
- Bei eCDF anmelden (10. Februar)
- Lohnabrechnungsinformationen eingeben (10. Februar)
- Validieren und einreichen (10. Februar)
- Bestätigung erhalten (10. Februar)
- Sozialabgaben zahlen (10. Februar)
- Zahlungsbestätigung erhalten (10. Februar)
Ergebnis: PĂĽnktlich eingereicht und gezahlt, keine Strafen.
Frist: 15. Februar (erfĂĽllt am 10. Februar)