29.7 Spesenrückerstattungen und Leistungen
Spesenrückerstattungen verstehen
Spesenrückerstattungen sind Zahlungen an Mitarbeiter zur Deckung von Geschäftsausgaben, die sie verursacht haben. Diese müssen korrekt behandelt werden, um falsche Sozialabgabenbehandlung und Steuerprobleme zu vermeiden.
Arten von Spesenrückerstattungen
1. Reisekosten
Qualifizierende Ausgaben:
- Transportkosten (Zug, Flugzeug, Auto)
- Unterkunftskosten
- Mahlzeiten während Geschäftsreisen
- Andere reisebezogene Ausgaben
Behandlung:
- Tatsächliche Kostenerstattungen: Generell nicht sozialabgabenpflichtig (mit Bedingungen)
- Feste Zulagen: Sozialabgabenpflichtig
- Müssen geschäftsbezogen und dokumentiert sein
2. Essenskosten
Arten:
- Geschäftsessenrückerstattungen
- Essensgutscheine (chèques-repas)
- Firmenmahlzeiten
Behandlung:
- Essensgutscheine: Bis zu €10,80/Tag von Sozialabgaben befreit (Stand 2025)
- Tatsächliche Kostenerstattungen: Können befreit sein (mit Bedingungen)
- Feste Essenszulagen: Sozialabgabenpflichtig
- Firmenmahlzeiten: Steuerpflichtiger Vorteil
3. Transportkosten
Arten:
- Öffentliche Verkehrsmittelerstattungen
- Autokilometererstattungen
- Parkkosten
- Firmenwagen
Behandlung:
- Tatsächliche Kostenerstattungen: Generell nicht sozialabgabenpflichtig (mit Bedingungen)
- Feste Transportzulagen: Sozialabgabenpflichtig
- Firmenwagen: Steuerpflichtiger Vorteil, sozialabgabenpflichtig
4. Berufliche Entwicklung
Arten:
- Schulungsgebühren
- Konferenzausgaben
- Berufsverbandsgebühren
- Bildungsmaterialien
Behandlung:
- Generell nicht sozialabgabenpflichtig, wenn geschäftsbezogen
- Müssen dokumentiert sein
- Müssen für Geschäftszwecke sein
Bedingungen für Befreiung
Tatsächliche Kostenerstattungen
Von Sozialabgaben befreit, wenn:
- Tatsächliche Kosten erstattet werden (nicht feste Zulage)
- Ausgaben geschäftsbezogen sind
- Ordentliche Dokumentation aufbewahrt wird
- Erstattung innerhalb angemessener Zeit erfolgt
Erforderliche Dokumentation:
- Belege oder Rechnungen
- Spesenberichte
- Geschäftszweckerklärung
- Genehmigung durch Arbeitgeber
Sachleistungen
Steuerpflichtige Vorteile
Häufige steuerpflichtige Vorteile:
- Firmenwagen
- Private Krankenversicherung (arbeitgebergezahlt)
- Vom Arbeitgeber bereitgestelltes Wohnen
- Niedrigzinsdarlehen
- Aktienoptionen (bei Ausübung)
Behandlung:
- In Bruttolohn enthalten
- Sozialabgabenpflichtig
- Einkommensteuerpflichtig
Bewertung von Vorteilen
Firmenwagen:
- Standardbewertung: 1,5% des Fahrzeugwerts pro Monat
- Oder: Tatsächliche Kostenmethode (mit Bedingungen)
Private Krankenversicherung:
- Prämienbetrag, den Arbeitgeber zahlt
Wohnen:
- Marktmietwert
Buchhaltung für Rückerstattungen
PCN-Buchhaltung
Spesenrückerstattungsbuchung:
- Soll: Konto 625 (Reisekosten) oder angemessenes Ausgabenkonto
- Haben: Konto 512 (Bank) oder Konto 421 (Mitarbeitervorschüsse)
Beispiel:
- Mitarbeiterreisekostenerstattung: €500
- Soll: Konto 625 (Reisekosten) - €500,00
- Haben: Konto 512 (Bank) - €500,00
Hinweis: Wenn von Sozialabgaben befreit, keine Sozialabgabenbuchung erforderlich.
Luxemburg-Compliance-Hinweis
Wichtige Anforderungen:
- Dokumentation: Ordentliche Dokumentation für alle Rückerstattungen aufbewahren
- Geschäftszweck: Rückerstattungen müssen für Geschäftszwecke sein
- Tatsächliche Kosten: Tatsächliche Kostenerstattungen gegenüber festen Zulagen bevorzugen
- Timing: Innerhalb angemessener Zeit erstatten
- Sozialabgabenbehandlung: Verstehen, wann Rückerstattungen sozialabgabenpflichtig sind
Häufige Probleme:
- Fehlende Dokumentation: Keine Belege und Dokumentation aufbewahren
- Feste Zulagen: Feste Zulagen verwenden, wenn tatsächliche Kosten erstattet werden sollten
- Persönliche Ausgaben: Persönliche Ausgaben als Geschäftsausgaben erstatten
- Sozialabgabenfehler: Falsch in Sozialabgabenbasis einbeziehen/ausschließen
Nachdenken
TechLux Solutions Mitarbeiter reist geschäftlich und verursacht:
- Zugticket: €150
- Hotel: €200
- Mahlzeiten: €80
- Taxi: €30
Das Unternehmen erstattet die tatsächlichen Kosten. Sind diese Rückerstattungen sozialabgabenpflichtig? Wie sollten sie gebucht werden?
Konzepte in der Praxis
Spesenrückerstattungsbeispiel
Mitarbeiterspesenrückerstattungen Artisan Boulangerie:
Fall 1: Geschäftsreise
- Zugticket: €100 (tatsächliche Kosten, dokumentiert)
- Hotel: €150 (tatsächliche Kosten, dokumentiert)
- Mahlzeiten: €60 (tatsächliche Kosten, dokumentiert)
- Gesamt: €310
- Behandlung: Nicht sozialabgabenpflichtig (tatsächliche Kosten, geschäftsbezogen, dokumentiert)
Fall 2: Monatliche Transportzulage
- Feste Zulage: €100/Monat
- Behandlung: Sozialabgabenpflichtig (feste Zulage)
Fall 3: Essensgutscheine
- Essensgutscheine: €200/Monat (€10/Tag × 20 Tage)
- Behandlung: Von Sozialabgaben befreit (innerhalb €10,80/Tag Grenze)
Fall 4: Firmenwagen
- Fahrzeugwert: €30.000
- Steuerpflichtiger Vorteil: €30.000 × 1,5% = €450/Monat
- Behandlung: Sozialabgabenpflichtig (steuerpflichtiger Vorteil)