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29.8 Luxemburgischer Mindestlohn und Arbeitsrechtsüberlegungen

Mindestlohn verstehen

Luxemburg hat einen garantierten Mindestlohn, der für alle Mitarbeiter gilt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mindestens den Mindestlohn erhalten, angepasst für Alter und Qualifikationen.

Mindestlohnsätze

Standard-Mindestlohn

Erwachsenen-Mindestlohn (Stand 2025):

  • €2.570,93 pro Monat (für ungelernte Arbeiter)
  • €3.085,12 pro Monat (für gelernte Arbeiter)
  • Jährlich basierend auf Inflation angepasst

Altersangepasster Mindestlohn

Jugend-Mindestlohn:

  • 17-18 Jahre: 80% des Erwachsenen-Mindestlohns
  • 15-17 Jahre: 75% des Erwachsenen-Mindestlohns

Beispiel:

  • Erwachsenen-Mindestlohn: €2.570,93
  • 17-Jähriger Mindestlohn: €2.570,93 × 80% = €2.056,74

Gelernte vs. ungelernte Arbeiter

Definition gelernte Arbeiter

Gelernte Arbeiter:

  • Hat anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen
  • Hat berufliche Qualifikation
  • Hat mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich
  • Erfüllt andere Qualifikationskriterien

Gelernte Arbeiter Mindestlohn:

  • 20% höher als ungelernte Mindestlohn
  • €3.085,12 pro Monat (Stand 2025)

Ungelernte Arbeiter

Ungelernte Arbeiter:

  • Erfüllt gelernte Arbeiterkriterien nicht
  • €2.570,93 pro Monat (Stand 2025)

Arbeitszeiten und Überstunden

Standard-Arbeitszeiten

Standard-Arbeitswoche:

  • 40 Stunden pro Woche (Standard)
  • 8 Stunden pro Tag (Standard)
  • Maximum 10 Stunden pro Tag (mit Bedingungen)
  • Maximum 48 Stunden pro Woche (mit Bedingungen)

Überstundenregeln

Überstundenvergütung:

  • Erste 2 Stunden: 150% des regulären Satzes
  • Nach 2 Stunden: 200% des regulären Satzes
  • Sonntag/Feiertagsarbeit: 200% des regulären Satzes
  • Nachtarbeit: Zusätzliche Prämien können gelten

Urlaub und Feiertage

Bezahlter Urlaub

Urlaubsanspruch:

  • 25 Arbeitstage pro Jahr (Minimum)
  • Zusätzliche Tage für Dienstalter (bis zu 2 zusätzliche Tage)
  • Urlaubsvergütung: Reguläres Gehalt während Urlaub
  • Muss innerhalb Kalenderjahr genommen werden (mit Ausnahmen)

Feiertage

Feiertage:

  • Luxemburg hat 11 Feiertage
  • Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlte Feiertage
  • Wenn gearbeitet, gilt typischerweise doppelte Bezahlung
  • Feiertage: Neujahr, Ostermontag, Tag der Arbeit, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten, Stephanstag, plus ein variabler

Arbeitsverträge

Schriftliche Verträge

Vertragsanforderungen:

  • Schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich
  • Muss enthalten: Gehalt, Arbeitszeiten, Stellenbeschreibung, Startdatum
  • Muss Arbeitsrechtsanforderungen entsprechen
  • Muss innerhalb spezifizierter Zeit bereitgestellt werden

Vertragsarten

Arten:

  • Dauervertrag (CDI): Unbefristet
  • Befristeter Vertrag (CDD): Spezifische Dauer
  • Teilzeitvertrag: Reduzierte Stunden
  • Temporärer Vertrag: Für spezifische Projekte

Kündigung und Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

Kündigungsanforderungen:

  • Mindestkündigungsfristen basierend auf Dienstlänge
  • 0-5 Jahre: 2 Monate Kündigungsfrist
  • 5-10 Jahre: 4 Monate Kündigungsfrist
  • 10+ Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist

Kündigungsschutz

Schutz:

  • Schutz vor unfairem Kündigung
  • Erforderliche Verfahren für Kündigung
  • Potenzielle Entschädigung für unfaire Kündigung

Luxemburg-Compliance-Hinweis

Kritische Anforderungen:

  • Mindestlohn: Muss mindestens Mindestlohn zahlen
  • Arbeitszeiten: Arbeitszeitgrenzen einhalten
  • Überstunden: Richtige Überstundensätze zahlen
  • Urlaub: Mindesturlaubsanspruch bereitstellen
  • Feiertage: Feiertagsanforderungen einhalten
  • Verträge: Schriftliche Arbeitsverträge bereitstellen
  • Kündigung: Ordentliche Kündigungsverfahren befolgen

Häufige Probleme:

  • Unter Mindestlohn: Unter Mindestlohn zahlen
  • Überstundenverletzungen: Nicht richtige Überstundensätze zahlen
  • Urlaubsverletzungen: Nicht erforderlichen Urlaub bereitstellen
  • Vertragsprobleme: Nicht ordentliche Verträge bereitstellen
  • Kündigungsprobleme: Nicht ordentliche Verfahren befolgen

Nachdenken

Artisan Boulangerie möchte einen 17-jährigen Bäckerlehrling einstellen. Wie hoch ist der Mindestlohn, den sie zahlen müssen? Welche anderen Arbeitsrechtsüberlegungen gelten?

Konzepte in der Praxis

Mindestlohn- und Arbeitsrechts-Compliance

Beschäftigungspraktiken TechLux Solutions:

Mitarbeiter 1: Gelernte Softwareentwickler

  • Alter: 28
  • Qualifikation: Universitätsabschluss + 5 Jahre Erfahrung
  • Mindestlohn: €3.085,12/Monat (gelernt)
  • Tatsächliches Gehalt: €4.500/Monat (über Mindestlohn) ✅

Mitarbeiter 2: Ungelernte Büroassistentin

  • Alter: 22
  • Qualifikation: Nur Abitur
  • Mindestlohn: €2.570,93/Monat (ungelernt)
  • Tatsächliches Gehalt: €2.600/Monat (über Mindestlohn) ✅

Mitarbeiter 3: 17-Jähriger Praktikant

  • Alter: 17
  • Qualifikation: Student
  • Mindestlohn: €2.570,93 × 80% = €2.056,74/Monat
  • Tatsächliches Gehalt: €2.100/Monat (über Mindestlohn) ✅

Compliance: Alle Mitarbeiter über Mindestlohn bezahlt, alle Arbeitsrechtsanforderungen erfüllt.