Zum Hauptinhalt springen

Kapitel-Zusammenfassung

Abschnitt 29.1: Luxemburgisches Sozialversicherungssystem - Überblick

  • Luxemburgs Sozialversicherungssystem ist umfassend und deckt Gesundheit, Rente, Pflege, Arbeitslosigkeit und Unfallversicherung ab
  • Mitarbeiterbeiträge: 14,2% des Bruttolohns (Gesundheit 2,8%, Rente 8%, Pflege 1,4%, Beschäftigungsfonds 2%)
  • Arbeitgeberbeiträge: 15,7% - 16,7% des Bruttolohns (je nach Unfallversicherungssatz)
  • Kombinierte Sozialabgaben: 29,9% - 30,9% des Bruttolohns
  • Beiträge gedeckelt bei €9.000 pro Monat (Stand 2025)
  • Monatliche Berichterstattung und Zahlung über CCSS erforderlich

Abschnitt 29.2: Mitarbeiter vs. selbstständiger Auftragnehmer - Klassifizierung

  • Richtige Klassifizierung ist kritisch, um Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden
  • Mitarbeiter: Arbeiten unter Arbeitgeberkontrolle, nutzen Arbeitgeberausrüstung, erhalten regelmäßiges Gehalt, haben Anspruch auf Sozialversicherung
  • Selbstständige Auftragnehmer: Arbeiten unabhängig, nutzen eigene Ausrüstung, erbringen Dienstleistungen unter Vertrag, kein Sozialversicherungsschutz
  • Klassifizierung basiert auf Kontrolltest, Integrationstest und Wirtschaftlichkeitstest
  • Fehlklassifizierung kann zu Nachzahlungen, Strafen und rechtlicher Haftung führen

Abschnitt 29.3: Bruttolohnkomponenten

  • Bruttolohn umfasst Grundgehalt plus alle zusätzlichen Komponenten
  • Komponenten: Grundgehalt, Boni, Überstundenvergütung, Urlaubsvergütung, Feiertagsvergütung
  • Zulagen: Transport, Mahlzeiten (Essensgutscheine bis zu €10,80/Tag befreit), Wohnen
  • Sachleistungen: Firmenwagen, Krankenversicherungsprämien, Aktienoptionen
  • Bruttolohn ist Basis für Sozialabgabenberechnungen
  • Alle steuerpflichtigen Komponenten müssen in Bruttolohn enthalten sein

Abschnitt 29.4: Sozialabgabenberechnung

  • Sozialabgaben als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet (bis zu €9.000 Deckelung)
  • Mitarbeiterbeiträge: 14,2% (Gesundheit 2,8%, Rente 8%, Pflege 1,4%, Beschäftigungsfonds 2%)
  • Arbeitgeberbeiträge: 15,7% - 16,7% (identisch mit Mitarbeiter plus Unfallversicherung 0,5% - 1,5%)
  • Nettolohn = Bruttolohn - Mitarbeitersozialabgaben
  • Gesamte Arbeitskosten = Bruttolohn + Arbeitgebersozialabgaben
  • Für Gehälter über €9.000 werden Sozialabgaben nur auf gedeckelten Betrag berechnet

Abschnitt 29.5: Lohnbuchhaltung in PCN

  • Lohnabrechnung muss mit PCN-Konten erfasst werden
  • Konto 641: Gehälter und Löhne (Soll für Bruttolohnausgabe)
  • Konto 642: Sozialabgaben Arbeitgeberanteil (Soll für Arbeitgeberbeiträge)
  • Konto 4281: Sozialabgaben zu zahlen (Haben wenn berechnet, Soll wenn gezahlt)
  • Konto 512: Bankkonto (Haben für Gehaltszahlungen und Sozialabgabenzahlungen)
  • Monatlicher Lohnabrechnungsprozess: Berechnen, erfassen, Mitarbeiter zahlen, Sozialabgaben zahlen
  • Periodenrechnung für Monatsendlohnabrechnung, die noch nicht gezahlt wurde

Abschnitt 29.6: Lohnabrechnungssteuerberichte und Einreichung

  • Monatliche Lohnabrechnungserklärungen erforderlich bis 15. des folgenden Monats
  • Elektronisch über eCDF oder CCSS-Portal eingereicht
  • Muss enthalten: Mitarbeiterinformationen, Gehaltsinformationen, Sozialabgaben, Arbeitsstunden, Abwesenheiten
  • Zahlung der Sozialabgaben fällig bis 15. des folgenden Monats
  • Jährliche Abstimmung und jährliche Erklärung erforderlich
  • Verspätete Einreichung/Zahlung führt zu Strafen (€250 - €2.500) und Zinsen
  • Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden

Abschnitt 29.7: Spesenrückerstattungen und Leistungen

  • Tatsächliche Kostenerstattungen (geschäftsbezogen, dokumentiert) generell von Sozialabgaben befreit
  • Feste Zulagen sozialabgabenpflichtig
  • Essensgutscheine bis zu €10,80/Tag von Sozialabgaben befreit
  • Sachleistungen (Firmenwagen, Krankenversicherung, Wohnen) sind steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig
  • Firmenwagen mit 1,5% des Fahrzeugwerts pro Monat bewertet
  • Ordentliche Dokumentation für alle Rückerstattungen erforderlich

Abschnitt 29.8: Luxemburgischer Mindestlohn und Arbeitsrecht

  • Mindestlohn: €2.570,93/Monat (ungelernt), €3.085,12/Monat (gelernt) Stand 2025
  • Jugend-Mindestlohn: 80% (17-18 Jahre), 75% (15-17 Jahre) des Erwachsenen-Mindestlohns
  • Standard-Arbeitswoche: 40 Stunden, Maximum 48 Stunden mit Bedingungen
  • Überstunden: 150% erste 2 Stunden, 200% danach, 200% für Sonntag/Feiertagsarbeit
  • Urlaub: 25 Arbeitstage Minimum pro Jahr
  • Feiertage: 11 Feiertage, bezahlt, doppelte Bezahlung wenn gearbeitet
  • Schriftliche Arbeitsverträge erforderlich
  • Kündigungsfristen: 2-6 Monate je nach Dienstlänge

Wichtige Erkenntnisse

  1. Sozialversicherung: Umfassendes System mit Mitarbeiter- (14,2%) und Arbeitgeberbeiträgen (15,7% - 16,7%)
  2. Klassifizierung: Richtige Mitarbeiter vs. Auftragnehmer-Klassifizierung ist kritisch
  3. Bruttolohn: Umfasst alle Komponenten - Grund, Boni, Zulagen, Vorteile
  4. Berechnung: Sozialabgaben auf Bruttolohn bis zu €9.000 Deckelung berechnet
  5. Buchhaltung: Richtige PCN-Konten verwenden (641, 642, 4281, 512)
  6. Berichterstattung: Monatliche Erklärungen und Zahlungen erforderlich bis 15. des folgenden Monats
  7. Rückerstattungen: Tatsächliche Kostenerstattungen befreit, feste Zulagen sozialabgabenpflichtig
  8. Compliance: Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitsrechtsanforderungen müssen erfüllt werden

Ende der Zusammenfassung Kapitel 29