Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 29.1: Luxemburgisches Sozialversicherungssystem - Überblick
- Luxemburgs Sozialversicherungssystem ist umfassend und deckt Gesundheit, Rente, Pflege, Arbeitslosigkeit und Unfallversicherung ab
- Mitarbeiterbeiträge: 14,2% des Bruttolohns (Gesundheit 2,8%, Rente 8%, Pflege 1,4%, Beschäftigungsfonds 2%)
- Arbeitgeberbeiträge: 15,7% - 16,7% des Bruttolohns (je nach Unfallversicherungssatz)
- Kombinierte Sozialabgaben: 29,9% - 30,9% des Bruttolohns
- Beiträge gedeckelt bei €9.000 pro Monat (Stand 2025)
- Monatliche Berichterstattung und Zahlung über CCSS erforderlich
Abschnitt 29.2: Mitarbeiter vs. selbstständiger Auftragnehmer - Klassifizierung
- Richtige Klassifizierung ist kritisch, um Strafen und rechtliche Probleme zu vermeiden
- Mitarbeiter: Arbeiten unter Arbeitgeberkontrolle, nutzen Arbeitgeberausrüstung, erhalten regelmäßiges Gehalt, haben Anspruch auf Sozialversicherung
- Selbstständige Auftragnehmer: Arbeiten unabhängig, nutzen eigene Ausrüstung, erbringen Dienstleistungen unter Vertrag, kein Sozialversicherungsschutz
- Klassifizierung basiert auf Kontrolltest, Integrationstest und Wirtschaftlichkeitstest
- Fehlklassifizierung kann zu Nachzahlungen, Strafen und rechtlicher Haftung führen
Abschnitt 29.3: Bruttolohnkomponenten
- Bruttolohn umfasst Grundgehalt plus alle zusätzlichen Komponenten
- Komponenten: Grundgehalt, Boni, Überstundenvergütung, Urlaubsvergütung, Feiertagsvergütung
- Zulagen: Transport, Mahlzeiten (Essensgutscheine bis zu €10,80/Tag befreit), Wohnen
- Sachleistungen: Firmenwagen, Krankenversicherungsprämien, Aktienoptionen
- Bruttolohn ist Basis für Sozialabgabenberechnungen
- Alle steuerpflichtigen Komponenten müssen in Bruttolohn enthalten sein
Abschnitt 29.4: Sozialabgabenberechnung
- Sozialabgaben als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet (bis zu €9.000 Deckelung)
- Mitarbeiterbeiträge: 14,2% (Gesundheit 2,8%, Rente 8%, Pflege 1,4%, Beschäftigungsfonds 2%)
- Arbeitgeberbeiträge: 15,7% - 16,7% (identisch mit Mitarbeiter plus Unfallversicherung 0,5% - 1,5%)
- Nettolohn = Bruttolohn - Mitarbeitersozialabgaben
- Gesamte Arbeitskosten = Bruttolohn + Arbeitgebersozialabgaben
- Für Gehälter über €9.000 werden Sozialabgaben nur auf gedeckelten Betrag berechnet
Abschnitt 29.5: Lohnbuchhaltung in PCN
- Lohnabrechnung muss mit PCN-Konten erfasst werden
- Konto 641: Gehälter und Löhne (Soll für Bruttolohnausgabe)
- Konto 642: Sozialabgaben Arbeitgeberanteil (Soll für Arbeitgeberbeiträge)
- Konto 4281: Sozialabgaben zu zahlen (Haben wenn berechnet, Soll wenn gezahlt)
- Konto 512: Bankkonto (Haben für Gehaltszahlungen und Sozialabgabenzahlungen)
- Monatlicher Lohnabrechnungsprozess: Berechnen, erfassen, Mitarbeiter zahlen, Sozialabgaben zahlen
- Periodenrechnung für Monatsendlohnabrechnung, die noch nicht gezahlt wurde
Abschnitt 29.6: Lohnabrechnungssteuerberichte und Einreichung
- Monatliche Lohnabrechnungserklärungen erforderlich bis 15. des folgenden Monats
- Elektronisch über eCDF oder CCSS-Portal eingereicht
- Muss enthalten: Mitarbeiterinformationen, Gehaltsinformationen, Sozialabgaben, Arbeitsstunden, Abwesenheiten
- Zahlung der Sozialabgaben fällig bis 15. des folgenden Monats
- Jährliche Abstimmung und jährliche Erklärung erforderlich
- Verspätete Einreichung/Zahlung führt zu Strafen (€250 - €2.500) und Zinsen
- Aufzeichnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
Abschnitt 29.7: Spesenrückerstattungen und Leistungen
- Tatsächliche Kostenerstattungen (geschäftsbezogen, dokumentiert) generell von Sozialabgaben befreit
- Feste Zulagen sozialabgabenpflichtig
- Essensgutscheine bis zu €10,80/Tag von Sozialabgaben befreit
- Sachleistungen (Firmenwagen, Krankenversicherung, Wohnen) sind steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig
- Firmenwagen mit 1,5% des Fahrzeugwerts pro Monat bewertet
- Ordentliche Dokumentation für alle Rückerstattungen erforderlich
Abschnitt 29.8: Luxemburgischer Mindestlohn und Arbeitsrecht
- Mindestlohn: €2.570,93/Monat (ungelernt), €3.085,12/Monat (gelernt) Stand 2025
- Jugend-Mindestlohn: 80% (17-18 Jahre), 75% (15-17 Jahre) des Erwachsenen-Mindestlohns
- Standard-Arbeitswoche: 40 Stunden, Maximum 48 Stunden mit Bedingungen
- Überstunden: 150% erste 2 Stunden, 200% danach, 200% für Sonntag/Feiertagsarbeit
- Urlaub: 25 Arbeitstage Minimum pro Jahr
- Feiertage: 11 Feiertage, bezahlt, doppelte Bezahlung wenn gearbeitet
- Schriftliche Arbeitsverträge erforderlich
- Kündigungsfristen: 2-6 Monate je nach Dienstlänge
Wichtige Erkenntnisse
- Sozialversicherung: Umfassendes System mit Mitarbeiter- (14,2%) und Arbeitgeberbeiträgen (15,7% - 16,7%)
- Klassifizierung: Richtige Mitarbeiter vs. Auftragnehmer-Klassifizierung ist kritisch
- Bruttolohn: Umfasst alle Komponenten - Grund, Boni, Zulagen, Vorteile
- Berechnung: Sozialabgaben auf Bruttolohn bis zu €9.000 Deckelung berechnet
- Buchhaltung: Richtige PCN-Konten verwenden (641, 642, 4281, 512)
- Berichterstattung: Monatliche Erklärungen und Zahlungen erforderlich bis 15. des folgenden Monats
- Rückerstattungen: Tatsächliche Kostenerstattungen befreit, feste Zulagen sozialabgabenpflichtig
- Compliance: Mindestlohn, Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitsrechtsanforderungen müssen erfüllt werden
Ende der Zusammenfassung Kapitel 29