Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 9.1 : Prinzip der Umsatzerlöserfassung
- Umsatzerlöse erfasst, wenn verdient, nicht wenn Bargeld erhalten
- Kreditverkäufe erstellen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Zukünftige Verkäufe (nicht verdiente Umsatzerlöse) sind Verbindlichkeiten
- Zukünftige Käufe (vorausbezahlte Ausgaben) sind Vermögenswerte
- MwSt zum Zeitpunkt des Verkaufs erfasst
Abschnitt 9.2 : Uneinbringliche Forderungen
- Zwei Methoden : Direkte Abschreibung und Rückstellungsmethode
- Rückstellungsmethode bevorzugt (passt Aufwand zu Umsatzerlösen an)
- Zwei Ansätze : Bilanz (Altersstruktur) und Gewinn- und Verlustrechnung (Prozentsatz der Verkäufe)
- Spezifische Forderungen abschreiben, wenn uneinbringlich
- MwSt kann bei Forderungsausfällen erstattungsfähig sein
Abschnitt 9.3 : Forderungsverwaltungs-Kennzahlen
- Forderungsumschlag : Netto-Kreditverkäufe ÷ Durchschnittliche Forderungen
- Durchschnittliche Einzugsdauer : 365 ÷ Umschlag
- Niedrigere Einzugsdauer = besser
- Einzugsverfahren überwachen und verbessern
Abschnitt 9.4 : Ergebnis-Management
- Forderungen können zur Ergebnissteuerung verwendet werden
- Zeitpunkt der Umsatzerlöserfassung beeinflusst Ergebnisse
- Forderungsausfallschätzungen können manipuliert werden
- Muss vernünftige Schätzungen verwenden und ethisch sein
Abschnitt 9.5 : Langfristige Projekte
- Fertigstellungsgrad : Umsatzerlöse erfassen, während Projekt fortschreitet
- Fertigstellung : Umsatzerlöse bei Fertigstellung erfassen
- Fertigstellungsgrad bevorzugt, wenn Fortschritt messbar
- Muss Kosten genau schätzen
Abschnitt 9.6 : Andere Arten von Forderungen
- Sonstige Forderungen : Versicherungsansprüche, Steuererstattungen, etc.
- Vorschüsse an Mitarbeiter
- Steuererstattungen
- Zinserträge
- Müssen ordentlich klassifiziert sein (PCN Klasse 4)
Abschnitt 9.7 : Wechselforderungen
- Formelles schriftliches Zahlungsversprechen
- Normalerweise mit Zinsen
- Rechtlich besser durchsetzbar als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Zinsen müssen erfasst werden
- Zurück in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umwandeln, wenn nicht eingelöst
Abschnitt 9.8 : Luxemburgische Kundenkontoverwaltung
- PCN Klasse 4 : Tiers (Dritte Parteien)
- Kundenkonten : 410000-419999
- Lieferantenkonten : 400000-409999
- MwSt-Konten : 430000-439999
- Rückstellung : 490000
- Ordentliche Kontoverwaltung unterstützt Compliance
Abschnitt 9.9 : Luxemburgische MwSt auf Forderungen
- MwSt fällig, wenn Verkauf getätigt wird
- MwSt kann bei Forderungsausfällen erstattungsfähig sein
- Muss ordentliche Verfahren befolgen
- Muss Dokumentation führen
- Beeinflusst MwSt-Erklärung