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Kapitel-Zusammenfassung

Abschnitt 9.1 : Prinzip der Umsatzerlöserfassung

  • Umsatzerlöse erfasst, wenn verdient, nicht wenn Bargeld erhalten
  • Kreditverkäufe erstellen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Zukünftige Verkäufe (nicht verdiente Umsatzerlöse) sind Verbindlichkeiten
  • Zukünftige Käufe (vorausbezahlte Ausgaben) sind Vermögenswerte
  • MwSt zum Zeitpunkt des Verkaufs erfasst

Abschnitt 9.2 : Uneinbringliche Forderungen

  • Zwei Methoden : Direkte Abschreibung und Rückstellungsmethode
  • Rückstellungsmethode bevorzugt (passt Aufwand zu Umsatzerlösen an)
  • Zwei Ansätze : Bilanz (Altersstruktur) und Gewinn- und Verlustrechnung (Prozentsatz der Verkäufe)
  • Spezifische Forderungen abschreiben, wenn uneinbringlich
  • MwSt kann bei Forderungsausfällen erstattungsfähig sein

Abschnitt 9.3 : Forderungsverwaltungs-Kennzahlen

  • Forderungsumschlag : Netto-Kreditverkäufe ÷ Durchschnittliche Forderungen
  • Durchschnittliche Einzugsdauer : 365 ÷ Umschlag
  • Niedrigere Einzugsdauer = besser
  • Einzugsverfahren überwachen und verbessern

Abschnitt 9.4 : Ergebnis-Management

  • Forderungen können zur Ergebnissteuerung verwendet werden
  • Zeitpunkt der Umsatzerlöserfassung beeinflusst Ergebnisse
  • Forderungsausfallschätzungen können manipuliert werden
  • Muss vernünftige Schätzungen verwenden und ethisch sein

Abschnitt 9.5 : Langfristige Projekte

  • Fertigstellungsgrad : Umsatzerlöse erfassen, während Projekt fortschreitet
  • Fertigstellung : Umsatzerlöse bei Fertigstellung erfassen
  • Fertigstellungsgrad bevorzugt, wenn Fortschritt messbar
  • Muss Kosten genau schätzen

Abschnitt 9.6 : Andere Arten von Forderungen

  • Sonstige Forderungen : Versicherungsansprüche, Steuererstattungen, etc.
  • Vorschüsse an Mitarbeiter
  • Steuererstattungen
  • Zinserträge
  • Müssen ordentlich klassifiziert sein (PCN Klasse 4)

Abschnitt 9.7 : Wechselforderungen

  • Formelles schriftliches Zahlungsversprechen
  • Normalerweise mit Zinsen
  • Rechtlich besser durchsetzbar als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Zinsen müssen erfasst werden
  • Zurück in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umwandeln, wenn nicht eingelöst

Abschnitt 9.8 : Luxemburgische Kundenkontoverwaltung

  • PCN Klasse 4 : Tiers (Dritte Parteien)
  • Kundenkonten : 410000-419999
  • Lieferantenkonten : 400000-409999
  • MwSt-Konten : 430000-439999
  • Rückstellung : 490000
  • Ordentliche Kontoverwaltung unterstützt Compliance

Abschnitt 9.9 : Luxemburgische MwSt auf Forderungen

  • MwSt fällig, wenn Verkauf getätigt wird
  • MwSt kann bei Forderungsausfällen erstattungsfähig sein
  • Muss ordentliche Verfahren befolgen
  • Muss Dokumentation führen
  • Beeinflusst MwSt-Erklärung