27.2 MwSt-Registrierungsschwellen und -pflichten
Wann müssen Sie sich für MwSt registrieren?
Die MwSt-Registrierung ist obligatorisch für Unternehmen in Luxemburg, wenn:
- Jährliche Umsatzschwelle: Ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz €35.000 überschreitet
- Absicht zu überschreiten: Sie erwarten, die Schwelle im laufenden Jahr zu überschreiten
- Freiwillige Registrierung: Sie wählen die Registrierung auch unter der Schwelle (um Vorsteuer zurückzufordern)
- Spezifische Aktivitäten: Sie betreiben bestimmte Aktivitäten, die unabhängig vom Umsatz eine Registrierung erfordern
Registrierungsschwellen
Standardschwelle: €35.000
Gilt für: Die meisten Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Luxemburg verkaufen.
Berechnung:
- Basierend auf steuerpflichtigem Umsatz (ohne MwSt)
- Umfasst alle steuerpflichtigen Verkäufe, nicht nur luxemburgische Verkäufe
- Berechnet auf Basis eines rollierenden 12-Monats-Zeitraums
Beispiel:
- Unternehmen hat €30.000 Umsatz in den ersten 6 Monaten
- Projizierter Jahresumsatz: €60.000
- Muss sich registrieren vor Überschreitung von €35.000
KMU-MwSt-Regelung Schwelle: €50.000
Gilt für: Kleine Unternehmen, die für die vereinfachte MwSt-Regelung berechtigt sind (siehe Abschnitt 27.3).
Vorteile:
- Vereinfachte Buchhaltung
- Reduzierte Einreichungshäufigkeit
- Geringere Compliance-Belastung
Registrierungsprozess
Schritt 1: Berechtigung bestimmen
- Berechnen Sie Ihren steuerpflichtigen Umsatz
- Prüfen Sie, ob Sie Schwellen überschreiten
- Vorteile der freiwilligen Registrierung berücksichtigen
Schritt 2: Erforderliche Dokumente sammeln
- Unternehmensregistrierungsdokumente (RCS)
- Identifikationsdokumente
- Bankkontodaten
- Geschäftstätigkeitsbeschreibung
Schritt 3: Registrierungsantrag einreichen
- MwSt-Registrierungsformular ausfüllen
- Bei Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA (AED) einreichen
- MwSt-Nummer erhalten (normalerweise innerhalb von 2-4 Wochen)
Schritt 4: MwSt-Nummer erhalten
- Format: LU + 8 Ziffern (z.B. LU12345678)
- Erforderlich für alle Rechnungen
- Muss auf Geschäftsdokumenten angezeigt werden
MwSt-Registrierungspflichten
Nach der Registrierung müssen Unternehmen:
1. MwSt auf Verkäufe berechnen
- Korrekten MwSt-Satz auf alle steuerpflichtigen Verkäufe anwenden
- MwSt-Rechnungen mit erforderlichen Informationen ausstellen
- MwSt-inklusive Preise für Verbraucher anzeigen
2. MwSt-Aufzeichnungen führen
- Detaillierte Aufzeichnungen aller Transaktionen führen
- Rechnungen und Belege aufbewahren
- Erhobene und gezahlte MwSt erfassen
- Aufzeichnungen 10 Jahre aufbewahren
3. MwSt-Erklärungen einreichen
- Periodische MwSt-Erklärungen einreichen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich)
- Netto-MwSt zu zahlen oder zurückzuerstatten berechnen
- Über eCDF-System einreichen
- Einreichungsfristen einhalten
4. MwSt zahlen
- Netto-MwSt innerhalb der Zahlungsfristen zahlen
- Zinsen und Strafen gelten bei verspäteter Zahlung
- Zahlungsvereinbarungen einrichten, falls erforderlich
5. MwSt-Nummer anzeigen
- MwSt-Nummer auf allen Rechnungen angeben
- Auf Website und Geschäftsdokumenten anzeigen
- Erforderlich für B2B-Transaktionen
MwSt-Erklärungseinreichungshäufigkeit
Die Einreichungshäufigkeit hängt vom jährlichen Umsatz ab:
| Jährlicher Umsatz | Einreichungshäufigkeit |
|---|---|
| Über €112.000 | Monatlich |
| €35.000 - €112.000 | Vierteljährlich |
| Unter €35.000 | Jährlich (wenn berechtigt) |
Freiwillige Registrierung
Unternehmen unter der Schwelle können sich freiwillig registrieren für MwSt, um:
- Vorsteuer zurückzufordern: MwSt zurückzufordern, die auf Käufe gezahlt wurde
- Professionelles Image: Kunden gegenüber etablierter erscheinen
- B2B-Vorteil: Einige B2B-Kunden bevorzugen MwSt-registrierte Lieferanten
Überlegungen:
- Muss MwSt auf alle Verkäufe berechnen
- Muss regelmäßig MwSt-Erklärungen einreichen
- Administrative Belastung steigt
- Kann Preiswettbewerbsfähigkeit beeinflussen
Abmeldung
Unternehmen können sich von der MwSt abmelden, wenn:
- Umsatz 12 aufeinanderfolgende Monate unter der Schwelle fällt
- Unternehmen stellt Geschäftstätigkeit ein
- Unternehmensstruktur ändert sich
Prozess:
- Abmeldeantrag einreichen
- Letzte MwSt-Erklärung einreichen
- Ausstehende MwSt zahlen
- MwSt-Registrierungsbescheinigung zurückgeben
Luxemburg-Compliance-Hinweis
Strafen für Nicht-Registrierung:
- Verspätete Registrierungsstrafe: €250 - €2.500
- Zinsen auf unbezahlte MwSt
- Mögliche strafrechtliche Haftung
- Rückdatierung der Registrierungspflicht
Wichtige Fristen:
- Vor Überschreitung der Schwelle registrieren
- Behörden innerhalb von 15 Tagen nach Überschreitung der Schwelle benachrichtigen
- Verspätete Registrierung kann zu Strafen führen
Nachdenken
Sophies Bäckerei hat €28.000 Umsatz in ihrem ersten Jahr. Sie erwartet, im zweiten Jahr auf €45.000 zu wachsen. Sollte sie sich jetzt für MwSt registrieren oder warten, bis sie die Schwelle überschreitet? Was sind die Vor- und Nachteile jeder Herangehensweise?
Konzepte in der Praxis
Frühe Registrierungsentscheidung
Artisan Boulangerie hatte €30.000 Umsatz im ersten Jahr. Sophie erwog:
Option 1: Auf Registrierung warten
- Vorteile: Keine MwSt-Compliance bis Schwelle erreicht
- Nachteile: Kann keine Vorsteuer auf Gerätekäufe zurückfordern
- Nachteile: Muss sich möglicherweise mitten im Jahr registrieren, was Störungen verursacht
Option 2: Früh registrieren
- Vorteile: Kann €2.000+ Vorsteuer auf Geräte zurückfordern
- Vorteile: Reibungsloser Übergang, keine Störung mitten im Jahr
- Nachteile: Muss MwSt auf alle Verkäufe berechnen (kann Preise beeinflussen)
Entscheidung: Sophie registrierte sich früh, um Vorsteuer zurückzufordern und Störungen mitten im Jahr zu vermeiden.