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27.8 MwSt bei Importen und Exporten (EU und Nicht-EU)

Grenzüberschreitende MwSt verstehen

Grenzüberschreitende Transaktionen (Importe und Exporte) haben besondere MwSt-Regeln, die sich von inländischen Transaktionen unterscheiden. Das Verständnis dieser Regeln ist für grenzüberschreitend tätige Unternehmen unerlässlich.

EU-Transaktionen

Intra-EU-Lieferungen (B2B)

Lieferung an EU-Unternehmen:

  • MwSt-Behandlung: Nullsatz (0% MwSt)
  • Anforderung: Kunde muss gültige EU-MwSt-Nummer bereitstellen
  • Dokumentation: Rechnung muss MwSt-Nummer des Kunden zeigen
  • Berichterstattung: In EC-Verkaufsliste melden (falls zutreffend)

Beispiel:

  • Luxemburgisches Unternehmen verkauft €1.000 Waren an französisches Unternehmen
  • Französisches Unternehmen stellt MwSt-Nummer bereit: FR12345678901
  • MwSt-Satz: 0% (Nullsatz)
  • Rechnung zeigt: "Intra-EU-Lieferung - MwSt: 0%"

Intra-EU-Erwerbe (B2B)

Kauf von EU-Unternehmen:

  • MwSt-Behandlung: Umkehrverfahren - Sie buchen die MwSt
  • MwSt-Satz: Luxemburgischer MwSt-Satz gilt
  • Selbstveranlagung: Sie berechnen und zahlen MwSt in Luxemburg
  • Rückforderung: Kann MwSt als Vorsteuer zurückfordern

Beispiel:

  • Luxemburgisches Unternehmen kauft €1.000 Waren von deutschem Unternehmen
  • Umkehrverfahren: Sie buchen €170 MwSt (17% in Luxemburg)
  • PCN-Erfassung:
    • Soll 601 (Käufe): €1.000
    • Soll 44551 (Vorsteuer): €170
    • Haben 401 (Lieferanten): €1.000
    • Haben 44571 (MwSt zu zahlen): €170

EC-Verkaufsliste

Wann erforderlich:

  • Waren an EU-Unternehmen liefern, die Schwelle überschreiten
  • Muss EC-Verkaufsliste mit MwSt-Erklärung einreichen

Erforderliche Informationen:

  • Kunden-MwSt-Nummern
  • Transaktionsbeträge
  • Transaktionsdaten

Nicht-EU-Transaktionen

Exporte in Nicht-EU-Länder

MwSt-Behandlung:

  • Nullsatz (0% MwSt)
  • Waren müssen EU verlassen
  • Exportdokumentation erforderlich
  • Exportnachweis erforderlich

Beispiel:

  • Luxemburgisches Unternehmen exportiert €5.000 Waren in die USA
  • MwSt-Satz: 0% (Nullsatz-Export)
  • Dokumentation: Exportdeklaration, Versanddokumente
  • Nachweis: Zoll-Exportzertifikat

Importe aus Nicht-EU-Ländern

MwSt-Behandlung:

  • MwSt bei Import zu zahlen
  • MwSt berechnet auf Zollwert + Abgaben
  • Bei Import bezahlt
  • Kann als Vorsteuer zurückgefordert werden

Beispiel:

  • Waren aus China importieren: €10.000
  • Zollabgaben: €500
  • MwSt-Basis: €10.500
  • MwSt (17%): €1.785
  • Gesamt zu zahlen: €12.285 (€10.000 + €500 + €1.785)

Rückforderung:

  • Bei Import gezahlte MwSt: €1.785
  • Kann als Vorsteuer in MwSt-Erklärung zurückfordern
  • PCN-Erfassung:
    • Soll 601 (Käufe): €10.500
    • Soll 44551 (Vorsteuer): €1.785
    • Haben 512 (Bank): €12.285

Fernverkauf (E-Commerce)

EU-Fernverkauf

Wann zutreffend:

  • Waren an EU-Verbraucher verkaufen
  • Fernverkaufsschwellen überschreiten
  • Muss sich für MwSt im Land des Kunden registrieren

Schwellen:

  • €10.000: Jährliche Schwelle (kann MwSt des Heimatlandes verwenden)
  • Über €10.000: Muss sich im Land des Kunden registrieren

Beispiel:

  • Luxemburgisches Unternehmen verkauft online an französische Verbraucher
  • Jährliche Verkäufe: €15.000
  • Muss sich für MwSt in Frankreich registrieren
  • Französische MwSt-Sätze an französische Kunden berechnen

Nicht-EU-Fernverkauf

MwSt-Behandlung:

  • Nullsatz für Exporte
  • Exportdokumentation erforderlich
  • Exportnachweis erforderlich

Digitale Dienstleistungen

B2B-Digitale Dienstleistungen (EU)

MwSt-Behandlung:

  • Umkehrverfahren gilt
  • Kunde bucht MwSt in seinem Land
  • Keine luxemburgische MwSt

B2C-Digitale Dienstleistungen (EU)

MwSt-Behandlung:

  • MwSt im Land des Kunden
  • Muss sich für MwSt in jedem EU-Land registrieren (oder MOSS verwenden)
  • MwSt-Satz des Landes des Kunden berechnen

MOSS (Mini One Stop Shop):

  • Einzelne Registrierung in Luxemburg
  • Erklärungen für alle EU-Länder einreichen
  • MwSt an jedes Land über MOSS zahlen

Dokumentationsanforderungen

Für Exporte

  • Exportdeklaration: Zoll-Exportdeklaration
  • Versanddokumente: Konnossement, Luftfrachtbrief
  • Exportnachweis: Zoll-Exportzertifikat
  • Rechnung: Rechnung mit 0% MwSt

Für Importe

  • Importdeklaration: Zoll-Importdeklaration
  • Zolldokumente: Eingangsdokumente
  • MwSt-Zahlungsnachweis: Nachweis der MwSt-Zahlung
  • Rechnung: Lieferantenrechnung

Luxemburg-Compliance-Hinweis

Kritische Anforderungen:

  • Gültige MwSt-Nummern: EU-Kunden-MwSt-Nummern verifizieren
  • Exportnachweis: Exportnachweis für Nicht-EU-Verkäufe aufrechterhalten
  • Import-MwSt: Import-MwSt bei Zoll zahlen
  • EC-Verkaufsliste: Einreichen, falls erforderlich
  • Dokumentation: Alle grenzüberschreitenden Transaktionsdokumente aufbewahren

Häufige Probleme:

  • Ungültige MwSt-Nummern: Kann Nullsatz ohne gültige MwSt-Nummer nicht anwenden
  • Fehlender Exportnachweis: Kann Nullsatz ohne Nachweis nicht anwenden
  • Falsche Sätze: Falschen MwSt-Satz für grenzüberschreitende Transaktionen verwenden
  • Verspätete Berichterstattung: EC-Verkaufsliste-Fristen verpassen

Nachdenken

Sophies Bäckerei erhält eine Bestellung von einem französischen Unternehmen für €2.000 Spezialbrot. Das französische Unternehmen stellt eine MwSt-Nummer bereit. Wie sollte Sophie diese Transaktion handhaben? Welchen MwSt-Satz sollte sie berechnen? Welche Dokumentation benötigt sie?

Konzepte in der Praxis

Grenzüberschreitende Transaktion

Bestellung, die Artisan Boulangerie von einem französischen Restaurant erhält:

Transaktionsdetails:

  • Kunde: Französisches Restaurant (MwSt-Nummer: FR12345678901)
  • Bestellung: €2.000 Spezialbrot
  • Lieferung: Nach Frankreich

MwSt-Behandlung:

  • Intra-EU-B2B-Lieferung: Nullsatz (0% MwSt)
  • Rechnung zeigt: "Intra-EU-Lieferung an FR12345678901 - MwSt: 0%"
  • Keine luxemburgische MwSt berechnet

PCN-Erfassung:

  • Soll 411 (Kunden): €2.000
  • Haben 701 (Verkäufe): €2.000
  • Keine MwSt erfasst (Nullsatz)

Berichterstattung:

  • In EC-Verkaufsliste aufnehmen (wenn Schwelle überschritten)
  • In MwSt-Erklärung als Nullsatz-Lieferung melden