27.8 MwSt bei Importen und Exporten (EU und Nicht-EU)
Grenzüberschreitende MwSt verstehen
Grenzüberschreitende Transaktionen (Importe und Exporte) haben besondere MwSt-Regeln, die sich von inländischen Transaktionen unterscheiden. Das Verständnis dieser Regeln ist für grenzüberschreitend tätige Unternehmen unerlässlich.
EU-Transaktionen
Intra-EU-Lieferungen (B2B)
Lieferung an EU-Unternehmen:
- MwSt-Behandlung: Nullsatz (0% MwSt)
- Anforderung: Kunde muss gültige EU-MwSt-Nummer bereitstellen
- Dokumentation: Rechnung muss MwSt-Nummer des Kunden zeigen
- Berichterstattung: In EC-Verkaufsliste melden (falls zutreffend)
Beispiel:
- Luxemburgisches Unternehmen verkauft €1.000 Waren an französisches Unternehmen
- Französisches Unternehmen stellt MwSt-Nummer bereit: FR12345678901
- MwSt-Satz: 0% (Nullsatz)
- Rechnung zeigt: "Intra-EU-Lieferung - MwSt: 0%"
Intra-EU-Erwerbe (B2B)
Kauf von EU-Unternehmen:
- MwSt-Behandlung: Umkehrverfahren - Sie buchen die MwSt
- MwSt-Satz: Luxemburgischer MwSt-Satz gilt
- Selbstveranlagung: Sie berechnen und zahlen MwSt in Luxemburg
- Rückforderung: Kann MwSt als Vorsteuer zurückfordern
Beispiel:
- Luxemburgisches Unternehmen kauft €1.000 Waren von deutschem Unternehmen
- Umkehrverfahren: Sie buchen €170 MwSt (17% in Luxemburg)
- PCN-Erfassung:
- Soll 601 (Käufe): €1.000
- Soll 44551 (Vorsteuer): €170
- Haben 401 (Lieferanten): €1.000
- Haben 44571 (MwSt zu zahlen): €170
EC-Verkaufsliste
Wann erforderlich:
- Waren an EU-Unternehmen liefern, die Schwelle überschreiten
- Muss EC-Verkaufsliste mit MwSt-Erklärung einreichen
Erforderliche Informationen:
- Kunden-MwSt-Nummern
- Transaktionsbeträge
- Transaktionsdaten
Nicht-EU-Transaktionen
Exporte in Nicht-EU-Länder
MwSt-Behandlung:
- Nullsatz (0% MwSt)
- Waren müssen EU verlassen
- Exportdokumentation erforderlich
- Exportnachweis erforderlich
Beispiel:
- Luxemburgisches Unternehmen exportiert €5.000 Waren in die USA
- MwSt-Satz: 0% (Nullsatz-Export)
- Dokumentation: Exportdeklaration, Versanddokumente
- Nachweis: Zoll-Exportzertifikat
Importe aus Nicht-EU-Ländern
MwSt-Behandlung:
- MwSt bei Import zu zahlen
- MwSt berechnet auf Zollwert + Abgaben
- Bei Import bezahlt
- Kann als Vorsteuer zurückgefordert werden
Beispiel:
- Waren aus China importieren: €10.000
- Zollabgaben: €500
- MwSt-Basis: €10.500
- MwSt (17%): €1.785
- Gesamt zu zahlen: €12.285 (€10.000 + €500 + €1.785)
Rückforderung:
- Bei Import gezahlte MwSt: €1.785
- Kann als Vorsteuer in MwSt-Erklärung zurückfordern
- PCN-Erfassung:
- Soll 601 (Käufe): €10.500
- Soll 44551 (Vorsteuer): €1.785
- Haben 512 (Bank): €12.285
Fernverkauf (E-Commerce)
EU-Fernverkauf
Wann zutreffend:
- Waren an EU-Verbraucher verkaufen
- Fernverkaufsschwellen überschreiten
- Muss sich für MwSt im Land des Kunden registrieren
Schwellen:
- €10.000: Jährliche Schwelle (kann MwSt des Heimatlandes verwenden)
- Über €10.000: Muss sich im Land des Kunden registrieren
Beispiel:
- Luxemburgisches Unternehmen verkauft online an französische Verbraucher
- Jährliche Verkäufe: €15.000
- Muss sich für MwSt in Frankreich registrieren
- Französische MwSt-Sätze an französische Kunden berechnen
Nicht-EU-Fernverkauf
MwSt-Behandlung:
- Nullsatz für Exporte
- Exportdokumentation erforderlich
- Exportnachweis erforderlich
Digitale Dienstleistungen
B2B-Digitale Dienstleistungen (EU)
MwSt-Behandlung:
- Umkehrverfahren gilt
- Kunde bucht MwSt in seinem Land
- Keine luxemburgische MwSt
B2C-Digitale Dienstleistungen (EU)
MwSt-Behandlung:
- MwSt im Land des Kunden
- Muss sich für MwSt in jedem EU-Land registrieren (oder MOSS verwenden)
- MwSt-Satz des Landes des Kunden berechnen
MOSS (Mini One Stop Shop):
- Einzelne Registrierung in Luxemburg
- Erklärungen für alle EU-Länder einreichen
- MwSt an jedes Land über MOSS zahlen
Dokumentationsanforderungen
Für Exporte
- Exportdeklaration: Zoll-Exportdeklaration
- Versanddokumente: Konnossement, Luftfrachtbrief
- Exportnachweis: Zoll-Exportzertifikat
- Rechnung: Rechnung mit 0% MwSt
Für Importe
- Importdeklaration: Zoll-Importdeklaration
- Zolldokumente: Eingangsdokumente
- MwSt-Zahlungsnachweis: Nachweis der MwSt-Zahlung
- Rechnung: Lieferantenrechnung
Luxemburg-Compliance-Hinweis
Kritische Anforderungen:
- Gültige MwSt-Nummern: EU-Kunden-MwSt-Nummern verifizieren
- Exportnachweis: Exportnachweis für Nicht-EU-Verkäufe aufrechterhalten
- Import-MwSt: Import-MwSt bei Zoll zahlen
- EC-Verkaufsliste: Einreichen, falls erforderlich
- Dokumentation: Alle grenzüberschreitenden Transaktionsdokumente aufbewahren
Häufige Probleme:
- Ungültige MwSt-Nummern: Kann Nullsatz ohne gültige MwSt-Nummer nicht anwenden
- Fehlender Exportnachweis: Kann Nullsatz ohne Nachweis nicht anwenden
- Falsche Sätze: Falschen MwSt-Satz für grenzüberschreitende Transaktionen verwenden
- Verspätete Berichterstattung: EC-Verkaufsliste-Fristen verpassen
Nachdenken
Sophies Bäckerei erhält eine Bestellung von einem französischen Unternehmen für €2.000 Spezialbrot. Das französische Unternehmen stellt eine MwSt-Nummer bereit. Wie sollte Sophie diese Transaktion handhaben? Welchen MwSt-Satz sollte sie berechnen? Welche Dokumentation benötigt sie?
Konzepte in der Praxis
Grenzüberschreitende Transaktion
Bestellung, die Artisan Boulangerie von einem französischen Restaurant erhält:
Transaktionsdetails:
- Kunde: Französisches Restaurant (MwSt-Nummer: FR12345678901)
- Bestellung: €2.000 Spezialbrot
- Lieferung: Nach Frankreich
MwSt-Behandlung:
- Intra-EU-B2B-Lieferung: Nullsatz (0% MwSt)
- Rechnung zeigt: "Intra-EU-Lieferung an FR12345678901 - MwSt: 0%"
- Keine luxemburgische MwSt berechnet
PCN-Erfassung:
- Soll 411 (Kunden): €2.000
- Haben 701 (Verkäufe): €2.000
- Keine MwSt erfasst (Nullsatz)
Berichterstattung:
- In EC-Verkaufsliste aufnehmen (wenn Schwelle überschritten)
- In MwSt-Erklärung als Nullsatz-Lieferung melden