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3.8 Luxemburgische Anforderungen an doppelte Buchführung und rechtliche Verpflichtungen

Rechtliche Anforderung für doppelte Buchführung

In Luxemburg ist doppelte Buchführung eine gesetzliche Anforderung für alle Unternehmen, die dem Handelsgesetzbuch unterliegen.

Rechtliche Grundlage:

  • Handelsgesetzbuch (Code de Commerce)
  • Gilt für alle Handelsunternehmen
  • Erforderlich unabhängig von der Unternehmensgröße (über bestimmten Schwellenwerten)

Was ist doppelte Buchführung?

Doppelte Buchführung bedeutet:

  • Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
  • Gesamt Soll entspricht Gesamt Haben
  • Die Bilanzgleichung bleibt immer ausgeglichen
  • Eine vollständige Prüfspur wird geführt

Rechtliche Verpflichtungen

1. Buchhaltungsunterlagen führen

Anforderung:

  • Alle Unternehmen müssen Buchhaltungsunterlagen führen
  • Muss doppeltes Buchführungssystem verwenden
  • Muss PCN-Klassifikationen befolgen
  • Muss in Euro sein

Wer muss sich daran halten:

  • Alle Handelsunternehmen (SA, SARL, SNC, SCS, etc.)
  • Einzelunternehmen mit Umsatz > €100,000 (netto MwSt)
  • Alle beim RCS registrierten Unternehmen

2. Beleganforderungen

Anforderung:

  • Alle Transaktionen müssen durch Belege belegt sein
  • Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge
  • Muss 10 Jahre aufbewahrt werden

Beispiele:

  • Verkaufsrechnungen
  • Einkaufsrechnungen
  • Kontoauszüge
  • Lohnunterlagen
  • Ausgabenbelege

3. Journal- und Hauptbuchanforderungen

Anforderung:

  • Muss Journal Général führen (chronologische Aufzeichnung)
  • Muss Hauptbuch führen (alle Konten)
  • Muss Nebenbücher führen (detaillierte Konten)
  • Muss für Prüfungen verfügbar sein

Format:

  • Kann manuell (Bücher) oder elektronisch sein
  • Muss organisiert und zugänglich sein
  • Muss PCN-Struktur befolgen

4. Periodische Berichterstattung

Anforderung:

  • Muss regelmäßig Saldenliste erstellen
  • Muss jährlich Finanzberichte erstellen
  • Muss beim RCS innerhalb von 7 Monaten nach Jahresende einreichen
  • Muss MwSt-Erklärungen einreichen (monatlich/vierteljährlich)

5. Aufbewahrungsanforderungen

Anforderung:

  • Alle Buchhaltungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
  • Belege: 10 Jahre
  • Finanzberichte: 10 Jahre
  • Steuererklärungen: 10 Jahre

Speicherung:

  • Kann physisch oder elektronisch sein
  • Muss zugänglich sein
  • Muss sicher sein

Folgen der Nichteinhaltung

Strafen:

  • Geldstrafen : €250 bis €25,000 (je nach Verstoß)
  • Rechtliche Schritte : Strafrechtliche Sanktionen bei schweren Verstößen
  • Unternehmensschließung : In extremen Fällen
  • Steuerstrafen : Zusätzliche Steuerfestsetzungen
  • Reputationsschaden : Verlust der Glaubwürdigkeit

Beispiele für Verstöße:

  • Keine ordentlichen Unterlagen führen
  • Kein doppeltes Buchführungssystem verwenden
  • PCN-Klassifikationen nicht befolgen
  • Dokumente nicht aufbewahren
  • Erforderliche Berichte nicht einreichen

Best Practices für Einhaltung

1. Ordentliche Buchhaltungssoftware verwenden

Empfehlungen:

  • Software mit PCN-Konformität verwenden (Sage BOB, Odoo)
  • Gewährleistet ordentliche Kontenklassifikationen
  • Automatisiert Anforderungen an doppelte Buchführung
  • Führt Prüfspur

2. Belege aufbewahren

Praktiken:

  • Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren
  • Nach Datum und Typ organisieren
  • Sicher speichern (physisch oder elektronisch)
  • 10 Jahre aufbewahren

3. Regelmäßige Abstimmung

Praktiken:

  • Bankkonten monatlich abstimmen
  • Forderungen/Verbindlichkeiten abstimmen
  • Saldenliste monatlich überprüfen
  • Regelmäßig auf Fehler überprüfen

4. Professionelle Unterstützung

Wann Hilfe suchen:

  • Komplexe Transaktionen
  • Unbekannt mit PCN
  • Großes Transaktionsvolumen
  • Einhaltungsbedenken

Optionen:

  • Fiduciaire (lizenzierte Buchhaltungsfirma)
  • Expert-comptable (zertifizierter Buchhalter)
  • Interner Buchhalter

Luxemburgische Einhaltungs-Checkliste

Täglich/Wöchentlich:

  • Alle Transaktionen buchen
  • Belege aufbewahren
  • Soll = Haben überprüfen

Monatlich:

  • Saldenliste erstellen
  • Bankkonten abstimmen
  • Forderungen/Verbindlichkeiten überprüfen
  • MwSt-Erklärung einreichen (wenn monatlich)

Jährlich:

  • Jahresabschlüsse erstellen
  • Beim RCS einreichen
  • Steuererklärungen einreichen
  • Dokumente archivieren

Luxemburgische Einhaltungsnotiz

Doppelte Buchführung ist in Luxemburg nicht optional—es ist eine gesetzliche Anforderung. Alle Unternehmen müssen:

  • Doppeltes Buchführungssystem verwenden
  • PCN-Klassifikationen befolgen
  • Ordentliche Unterlagen führen
  • Dokumente 10 Jahre aufbewahren
  • Erforderliche Berichte einreichen

Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Denken Sie nach

Warum glauben Sie, dass Luxemburg doppelte Buchführung gesetzlich vorschreibt? Welche Vorteile bietet diese Anforderung Unternehmen, Regierung und Stakeholdern?