3.8 Luxemburgische Anforderungen an doppelte Buchführung und rechtliche Verpflichtungen
Rechtliche Anforderung für doppelte Buchführung
In Luxemburg ist doppelte Buchführung eine gesetzliche Anforderung für alle Unternehmen, die dem Handelsgesetzbuch unterliegen.
Rechtliche Grundlage:
- Handelsgesetzbuch (Code de Commerce)
- Gilt für alle Handelsunternehmen
- Erforderlich unabhängig von der Unternehmensgröße (über bestimmten Schwellenwerten)
Was ist doppelte Buchführung?
Doppelte Buchführung bedeutet:
- Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
- Gesamt Soll entspricht Gesamt Haben
- Die Bilanzgleichung bleibt immer ausgeglichen
- Eine vollständige Prüfspur wird geführt
Rechtliche Verpflichtungen
1. Buchhaltungsunterlagen führen
Anforderung:
- Alle Unternehmen müssen Buchhaltungsunterlagen führen
- Muss doppeltes Buchführungssystem verwenden
- Muss PCN-Klassifikationen befolgen
- Muss in Euro sein
Wer muss sich daran halten:
- Alle Handelsunternehmen (SA, SARL, SNC, SCS, etc.)
- Einzelunternehmen mit Umsatz > €100,000 (netto MwSt)
- Alle beim RCS registrierten Unternehmen
2. Beleganforderungen
Anforderung:
- Alle Transaktionen müssen durch Belege belegt sein
- Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge
- Muss 10 Jahre aufbewahrt werden
Beispiele:
- Verkaufsrechnungen
- Einkaufsrechnungen
- Kontoauszüge
- Lohnunterlagen
- Ausgabenbelege
3. Journal- und Hauptbuchanforderungen
Anforderung:
- Muss Journal Général führen (chronologische Aufzeichnung)
- Muss Hauptbuch führen (alle Konten)
- Muss Nebenbücher führen (detaillierte Konten)
- Muss für Prüfungen verfügbar sein
Format:
- Kann manuell (Bücher) oder elektronisch sein
- Muss organisiert und zugänglich sein
- Muss PCN-Struktur befolgen
4. Periodische Berichterstattung
Anforderung:
- Muss regelmäßig Saldenliste erstellen
- Muss jährlich Finanzberichte erstellen
- Muss beim RCS innerhalb von 7 Monaten nach Jahresende einreichen
- Muss MwSt-Erklärungen einreichen (monatlich/vierteljährlich)
5. Aufbewahrungsanforderungen
Anforderung:
- Alle Buchhaltungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
- Belege: 10 Jahre
- Finanzberichte: 10 Jahre
- Steuererklärungen: 10 Jahre
Speicherung:
- Kann physisch oder elektronisch sein
- Muss zugänglich sein
- Muss sicher sein
Folgen der Nichteinhaltung
Strafen:
- Geldstrafen : €250 bis €25,000 (je nach Verstoß)
- Rechtliche Schritte : Strafrechtliche Sanktionen bei schweren Verstößen
- Unternehmensschließung : In extremen Fällen
- Steuerstrafen : Zusätzliche Steuerfestsetzungen
- Reputationsschaden : Verlust der Glaubwürdigkeit
Beispiele für Verstöße:
- Keine ordentlichen Unterlagen führen
- Kein doppeltes Buchführungssystem verwenden
- PCN-Klassifikationen nicht befolgen
- Dokumente nicht aufbewahren
- Erforderliche Berichte nicht einreichen
Best Practices für Einhaltung
1. Ordentliche Buchhaltungssoftware verwenden
Empfehlungen:
- Software mit PCN-Konformität verwenden (Sage BOB, Odoo)
- Gewährleistet ordentliche Kontenklassifikationen
- Automatisiert Anforderungen an doppelte Buchführung
- Führt Prüfspur
2. Belege aufbewahren
Praktiken:
- Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren
- Nach Datum und Typ organisieren
- Sicher speichern (physisch oder elektronisch)
- 10 Jahre aufbewahren
3. Regelmäßige Abstimmung
Praktiken:
- Bankkonten monatlich abstimmen
- Forderungen/Verbindlichkeiten abstimmen
- Saldenliste monatlich überprüfen
- Regelmäßig auf Fehler überprüfen
4. Professionelle Unterstützung
Wann Hilfe suchen:
- Komplexe Transaktionen
- Unbekannt mit PCN
- Großes Transaktionsvolumen
- Einhaltungsbedenken
Optionen:
- Fiduciaire (lizenzierte Buchhaltungsfirma)
- Expert-comptable (zertifizierter Buchhalter)
- Interner Buchhalter
Luxemburgische Einhaltungs-Checkliste
Täglich/Wöchentlich:
- Alle Transaktionen buchen
- Belege aufbewahren
- Soll = Haben überprüfen
Monatlich:
- Saldenliste erstellen
- Bankkonten abstimmen
- Forderungen/Verbindlichkeiten überprüfen
- MwSt-Erklärung einreichen (wenn monatlich)
Jährlich:
- Jahresabschlüsse erstellen
- Beim RCS einreichen
- Steuererklärungen einreichen
- Dokumente archivieren
Luxemburgische Einhaltungsnotiz
Doppelte Buchführung ist in Luxemburg nicht optional—es ist eine gesetzliche Anforderung. Alle Unternehmen müssen:
- Doppeltes Buchführungssystem verwenden
- PCN-Klassifikationen befolgen
- Ordentliche Unterlagen führen
- Dokumente 10 Jahre aufbewahren
- Erforderliche Berichte einreichen
Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen.
Denken Sie nach
Warum glauben Sie, dass Luxemburg doppelte Buchführung gesetzlich vorschreibt? Welche Vorteile bietet diese Anforderung Unternehmen, Regierung und Stakeholdern?