Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 3.1: Prinzipien, Annahmen und Konzepte der Buchhaltung​
- Buchhaltungsprinzipien: Kostenprinzip, Ertragsrealisierung, Periodenabgrenzung, Vollständigkeitsgrundsatz
- Buchhaltungsannahmen: Wirtschaftseinheit, FortfĂĽhrungsprinzip, Periodenrechnung, Geldeinheit
- Periodenrechnung in Luxemburg erforderlich
- Alle Prinzipien in PCN-Standards integriert
Abschnitt 3.2: Erweiterte Bilanzgleichung​
- Grundgleichung: Vermögen = Verbindlichkeiten + Eigenkapital
- Erweiterte Gleichung umfasst: Grundkapital, Gewinnrücklagen, Erträge, Aufwendungen, Entnahmen
- Jede Transaktion beeinflusst die Gleichung
- Soll und Haben halten die Balance
- DEAD CLIC Gedächtnisstütze für Soll/Haben-Regeln
Abschnitt 3.3: Erste Schritte im Buchhaltungszyklus​
- Schritt 1: Transaktionen identifizieren
- Schritt 2: Transaktionen analysieren
- Schritt 3: Im Journal buchen
- Schritt 4: Auf Konten ĂĽbertragen
- Alle Schritte mĂĽssen PCN-Anforderungen folgen
Abschnitt 3.4: Geschäftstransaktionen mit der Bilanzgleichung analysieren​
- Systematischer Ansatz zur Transaktionsanalyse
- Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
- Muss sicherstellen, dass Gleichung immer ausgeglichen ist
- MwSt in luxemburgischen Transaktionen berĂĽcksichtigen
- Auswirkungen auf Finanzberichte zeigen
Abschnitt 3.5: Buchungssätze verwenden und auf T-Konten übertragen​
- Buchungssätze: Datum, Konten, Soll, Haben, Beschreibung
- T-Konten: Visuelle Darstellung der Konten
- Normalsalden: Vermögen/Aufwendungen (Soll), Verbindlichkeiten/Eigenkapital/Erträge (Haben)
- Muss PCN-Kontonummern enthalten
- Übertragung bringt Buchungssätze vom Journal auf die Konten
Abschnitt 3.6: Saldenliste erstellen​
- Listet alle Konten und Salden auf
- Verifiziert Soll = Haben
- Beweist mathematische Genauigkeit
- Beweist nicht, dass alle Transaktionen korrekt gebucht wurden
- Erforderlicher Schritt vor Finanzberichten
Abschnitt 3.7: Luxemburgisches PCN-Kontonummerierungssystem​
- 6-stelliges Nummerierungssystem (XXXXXX)
- 7 Klassen (1-7) nach erster Ziffer
- Unterkonten fĂĽr detaillierte Nachverfolgung
- Muss PCN-Nummern fĂĽr alle Transaktionen verwenden
- Gewährleistet Konsistenz und Einhaltung
Abschnitt 3.8: Luxemburgische Anforderungen an doppelte Buchführung​
- Doppelte BuchfĂĽhrung ist gesetzliche Anforderung
- Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
- Muss Journale, Konten, Belege fĂĽhren
- 10-jährige Aufbewahrungspflicht
- Erhebliche Strafen bei Nichteinhaltung