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Kapitel-Zusammenfassung

Abschnitt 3.1: Prinzipien, Annahmen und Konzepte der Buchhaltung​

  • Buchhaltungsprinzipien: Kostenprinzip, Ertragsrealisierung, Periodenabgrenzung, Vollständigkeitsgrundsatz
  • Buchhaltungsannahmen: Wirtschaftseinheit, FortfĂĽhrungsprinzip, Periodenrechnung, Geldeinheit
  • Periodenrechnung in Luxemburg erforderlich
  • Alle Prinzipien in PCN-Standards integriert

Abschnitt 3.2: Erweiterte Bilanzgleichung​

  • Grundgleichung: Vermögen = Verbindlichkeiten + Eigenkapital
  • Erweiterte Gleichung umfasst: Grundkapital, GewinnrĂĽcklagen, Erträge, Aufwendungen, Entnahmen
  • Jede Transaktion beeinflusst die Gleichung
  • Soll und Haben halten die Balance
  • DEAD CLIC GedächtnisstĂĽtze fĂĽr Soll/Haben-Regeln

Abschnitt 3.3: Erste Schritte im Buchhaltungszyklus​

  • Schritt 1: Transaktionen identifizieren
  • Schritt 2: Transaktionen analysieren
  • Schritt 3: Im Journal buchen
  • Schritt 4: Auf Konten ĂĽbertragen
  • Alle Schritte mĂĽssen PCN-Anforderungen folgen

Abschnitt 3.4: Geschäftstransaktionen mit der Bilanzgleichung analysieren​

  • Systematischer Ansatz zur Transaktionsanalyse
  • Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
  • Muss sicherstellen, dass Gleichung immer ausgeglichen ist
  • MwSt in luxemburgischen Transaktionen berĂĽcksichtigen
  • Auswirkungen auf Finanzberichte zeigen

Abschnitt 3.5: Buchungssätze verwenden und auf T-Konten übertragen​

  • Buchungssätze: Datum, Konten, Soll, Haben, Beschreibung
  • T-Konten: Visuelle Darstellung der Konten
  • Normalsalden: Vermögen/Aufwendungen (Soll), Verbindlichkeiten/Eigenkapital/Erträge (Haben)
  • Muss PCN-Kontonummern enthalten
  • Ăśbertragung bringt Buchungssätze vom Journal auf die Konten

Abschnitt 3.6: Saldenliste erstellen​

  • Listet alle Konten und Salden auf
  • Verifiziert Soll = Haben
  • Beweist mathematische Genauigkeit
  • Beweist nicht, dass alle Transaktionen korrekt gebucht wurden
  • Erforderlicher Schritt vor Finanzberichten

Abschnitt 3.7: Luxemburgisches PCN-Kontonummerierungssystem​

  • 6-stelliges Nummerierungssystem (XXXXXX)
  • 7 Klassen (1-7) nach erster Ziffer
  • Unterkonten fĂĽr detaillierte Nachverfolgung
  • Muss PCN-Nummern fĂĽr alle Transaktionen verwenden
  • Gewährleistet Konsistenz und Einhaltung

Abschnitt 3.8: Luxemburgische Anforderungen an doppelte Buchführung​

  • Doppelte BuchfĂĽhrung ist gesetzliche Anforderung
  • Jede Transaktion betrifft mindestens zwei Konten
  • Muss Journale, Konten, Belege fĂĽhren
  • 10-jährige Aufbewahrungspflicht
  • Erhebliche Strafen bei Nichteinhaltung