28.2 Steuerabzüge und -zulagen für KMU
Steuerabzüge verstehen
Steuerabzüge reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerschuld. Luxemburg bietet verschiedene Abzüge und Zulagen, die speziell zur Unterstützung von KMU und zur Förderung von Unternehmensinvestitionen entwickelt wurden.
Häufige Steuerabzüge
1. Geschäftsausgaben
Vollständig abzugsfähige Ausgaben:
- Gehälter und Löhne
- Miete und Nebenkosten
- Professionelle Dienstleistungen (Buchhaltung, Recht)
- Marketing und Werbung
- Reisen und Unterhaltung (mit Grenzen)
- Abschreibung auf Geschäftsvermögen
- Zinsen auf Geschäftskredite
- Forderungsausfälle (mit Bedingungen)
Beispiel:
- Einnahmen: €100.000
- Abzugsfähige Ausgaben: €60.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: €40.000
2. Abschreibungsabzüge
Lineare Abschreibung:
- Standardsätze gelten für verschiedene Vermögenswertkategorien
- Gebäude: 2-4% pro Jahr
- Ausrüstung: 10-20% pro Jahr
- Fahrzeuge: 20-25% pro Jahr
- IT-Ausrüstung: 33,33% pro Jahr
Beschleunigte Abschreibung:
- Verfügbar für bestimmte Investitionen
- Kann Abschreibung im ersten Jahr beschleunigen
- Reduziert steuerpflichtigen Gewinn in frühen Jahren
Beispiel:
- Ausrüstungskauf: €10.000
- Standardabschreibung (20%): €2.000 pro Jahr
- Beschleunigt (50% erstes Jahr): €5.000 in Jahr 1
3. Forschungs- und Entwicklungsabzüge (F&E)
F&E-Ausgaben:
- F&E-Kosten sind vollständig abzugsfähig
- Zusätzliche F&E-Steuergutschriften können gelten
- Ermutigt Innovation und Entwicklung
Qualifizierende F&E-Ausgaben:
- Gehälter von F&E-Personal
- F&E-Materialien und -lieferungen
- F&E-Ausrüstung (mit Abschreibung)
- Externe F&E-Dienstleistungen
4. Zinsabzüge
Geschäftszinsen:
- Zinsen auf Geschäftskredite vollständig abzugsfähig
- Zinsen auf Kapitaleinlagen können begrenzt sein
- Dünnkapitalisierungsregeln gelten
Beispiel:
- Geschäftskreditzinsen: €5.000
- Vollständig abzugsfähig vom steuerpflichtigen Gewinn
KMU-spezifische Zulagen
1. Investitionszulage
Qualifizierende Investitionen:
- Neue Ausrüstung und Maschinen
- IT-Infrastruktur
- Energieeffiziente Ausrüstung
Zulagensatz:
- Bis zu 8% Investitionszulage
- Reduziert steuerpflichtigen Gewinn
- Ermutigt Unternehmensinvestitionen
Beispiel:
- Ausrüstungsinvestition: €50.000
- Investitionszulage (8%): €4.000
- Reduziert steuerpflichtigen Gewinn um €4.000
2. Neugründungsabzüge
Neugründungsabzüge:
- Spezielle Abzüge für neue Unternehmen
- Reduzierte Sätze für erste Jahre
- Ermutigt Unternehmertum
3. Schulungsabzüge
Mitarbeiterschulungen:
- Schulungskosten vollständig abzugsfähig
- Ermutigt Personalentwicklung
- Umfasst externe Schulungen und Kurse
Nicht abzugsfähige Ausgaben
NICHT abzugsfähige Ausgaben:
- Persönliche Ausgaben
- Bußgelder und Strafen
- Gezahlte Dividenden
- Körperschaftsteuer selbst
- Bestimmte Unterhaltungsausgaben (über Grenzen hinaus)
- Politische Beiträge
Steuerverluste
Verlustvortrag
Ungenutzte Verluste:
- Steuerverluste können vorgetragen werden
- Vortragszeitraum: Unbegrenzt (mit Bedingungen)
- Reduziert zukünftigen steuerpflichtigen Gewinn
Beispiel:
- Jahr 1: Steuerverlust von €20.000
- Jahr 2: Steuerpflichtiger Gewinn von €50.000
- Verlustvortrag: €20.000
- Steuerpflichtiger Gewinn nach Vortrag: €30.000
Verlustrücktrag
Begrenzter Rücktrag:
- Begrenzter Rücktrag kann verfügbar sein
- Unterliegt spezifischen Bedingungen
- Kann Steuerrückerstattungen bieten
Luxemburg-Compliance-Hinweis
Wichtige Anforderungen:
- Dokumentation: Dokumentation für alle Abzüge aufbewahren
- Nachweis: Geschäftszweck nachweisen können
- Grenzen: Grenzen und Beschränkungen von Abzügen kennen
- Timing: Verstehen, wann Ausgaben abzugsfähig sind
- Professionelle Beratung: Steuerberater für komplexe Abzüge konsultieren
Häufige Probleme:
- Persönliche Ausgaben: Persönliche Ausgaben als Geschäftsabzüge geltend machen
- Unzureichende Dokumentation: Keine ordentliche Dokumentation aufbewahren
- Timing-Fehler: Ausgaben im falschen Steuerjahr abziehen
- Grenzen überschreiten: Abzüge über erlaubte Grenzen hinaus geltend machen
Nachdenken
TechLux Solutions investiert €100.000 in neue IT-Ausrüstung. Sie können entweder Standardabschreibung (20% pro Jahr) oder beschleunigte Abschreibung (50% im ersten Jahr) verwenden. Welche Option sollten sie aus steuerlicher Sicht wählen? Welche anderen Faktoren sollten sie berücksichtigen?
Konzepte in der Praxis
Steuerabzüge maximieren
Steuerplanung von TechLux Solutions:
Einnahmen: €500.000 Ausgaben:
- Gehälter: €200.000
- Miete: €50.000
- Ausrüstung (neu): €100.000
- F&E-Kosten: €30.000
- Sonstige Ausgaben: €70.000
Steuerplanung:
- Standardabschreibung (20%): €20.000
- Investitionszulage (8%): €8.000
- F&E vollständig abzugsfähig: €30.000
Steuerpflichtiger Gewinnberechnung:
- Einnahmen: €500.000
- Gesamtausgaben: €450.000
- Abschreibung: €20.000
- Investitionszulage: €8.000
- Steuerpflichtiger Gewinn: €422.000
Steuerersparnisse:
- Investitionszulage spart: €8.000 × 24,94% = €1.995
- Beschleunigte Abschreibungsoption könnte in Jahr 1 mehr sparen