Zum Hauptinhalt springen

28.2 Steuerabzüge und -zulagen für KMU

Steuerabzüge verstehen

Steuerabzüge reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerschuld. Luxemburg bietet verschiedene Abzüge und Zulagen, die speziell zur Unterstützung von KMU und zur Förderung von Unternehmensinvestitionen entwickelt wurden.

Häufige Steuerabzüge

1. Geschäftsausgaben

Vollständig abzugsfähige Ausgaben:

  • Gehälter und Löhne
  • Miete und Nebenkosten
  • Professionelle Dienstleistungen (Buchhaltung, Recht)
  • Marketing und Werbung
  • Reisen und Unterhaltung (mit Grenzen)
  • Abschreibung auf Geschäftsvermögen
  • Zinsen auf Geschäftskredite
  • Forderungsausfälle (mit Bedingungen)

Beispiel:

  • Einnahmen: €100.000
  • Abzugsfähige Ausgaben: €60.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: €40.000

2. Abschreibungsabzüge

Lineare Abschreibung:

  • Standardsätze gelten für verschiedene Vermögenswertkategorien
  • Gebäude: 2-4% pro Jahr
  • Ausrüstung: 10-20% pro Jahr
  • Fahrzeuge: 20-25% pro Jahr
  • IT-Ausrüstung: 33,33% pro Jahr

Beschleunigte Abschreibung:

  • Verfügbar für bestimmte Investitionen
  • Kann Abschreibung im ersten Jahr beschleunigen
  • Reduziert steuerpflichtigen Gewinn in frühen Jahren

Beispiel:

  • Ausrüstungskauf: €10.000
  • Standardabschreibung (20%): €2.000 pro Jahr
  • Beschleunigt (50% erstes Jahr): €5.000 in Jahr 1

3. Forschungs- und Entwicklungsabzüge (F&E)

F&E-Ausgaben:

  • F&E-Kosten sind vollständig abzugsfähig
  • Zusätzliche F&E-Steuergutschriften können gelten
  • Ermutigt Innovation und Entwicklung

Qualifizierende F&E-Ausgaben:

  • Gehälter von F&E-Personal
  • F&E-Materialien und -lieferungen
  • F&E-Ausrüstung (mit Abschreibung)
  • Externe F&E-Dienstleistungen

4. Zinsabzüge

Geschäftszinsen:

  • Zinsen auf Geschäftskredite vollständig abzugsfähig
  • Zinsen auf Kapitaleinlagen können begrenzt sein
  • Dünnkapitalisierungsregeln gelten

Beispiel:

  • Geschäftskreditzinsen: €5.000
  • Vollständig abzugsfähig vom steuerpflichtigen Gewinn

KMU-spezifische Zulagen

1. Investitionszulage

Qualifizierende Investitionen:

  • Neue Ausrüstung und Maschinen
  • IT-Infrastruktur
  • Energieeffiziente Ausrüstung

Zulagensatz:

  • Bis zu 8% Investitionszulage
  • Reduziert steuerpflichtigen Gewinn
  • Ermutigt Unternehmensinvestitionen

Beispiel:

  • Ausrüstungsinvestition: €50.000
  • Investitionszulage (8%): €4.000
  • Reduziert steuerpflichtigen Gewinn um €4.000

2. Neugründungsabzüge

Neugründungsabzüge:

  • Spezielle Abzüge für neue Unternehmen
  • Reduzierte Sätze für erste Jahre
  • Ermutigt Unternehmertum

3. Schulungsabzüge

Mitarbeiterschulungen:

  • Schulungskosten vollständig abzugsfähig
  • Ermutigt Personalentwicklung
  • Umfasst externe Schulungen und Kurse

Nicht abzugsfähige Ausgaben

NICHT abzugsfähige Ausgaben:

  • Persönliche Ausgaben
  • Bußgelder und Strafen
  • Gezahlte Dividenden
  • Körperschaftsteuer selbst
  • Bestimmte Unterhaltungsausgaben (über Grenzen hinaus)
  • Politische Beiträge

Steuerverluste

Verlustvortrag

Ungenutzte Verluste:

  • Steuerverluste können vorgetragen werden
  • Vortragszeitraum: Unbegrenzt (mit Bedingungen)
  • Reduziert zukünftigen steuerpflichtigen Gewinn

Beispiel:

  • Jahr 1: Steuerverlust von €20.000
  • Jahr 2: Steuerpflichtiger Gewinn von €50.000
  • Verlustvortrag: €20.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn nach Vortrag: €30.000

Verlustrücktrag

Begrenzter Rücktrag:

  • Begrenzter Rücktrag kann verfügbar sein
  • Unterliegt spezifischen Bedingungen
  • Kann Steuerrückerstattungen bieten

Luxemburg-Compliance-Hinweis

Wichtige Anforderungen:

  • Dokumentation: Dokumentation für alle Abzüge aufbewahren
  • Nachweis: Geschäftszweck nachweisen können
  • Grenzen: Grenzen und Beschränkungen von Abzügen kennen
  • Timing: Verstehen, wann Ausgaben abzugsfähig sind
  • Professionelle Beratung: Steuerberater für komplexe Abzüge konsultieren

Häufige Probleme:

  • Persönliche Ausgaben: Persönliche Ausgaben als Geschäftsabzüge geltend machen
  • Unzureichende Dokumentation: Keine ordentliche Dokumentation aufbewahren
  • Timing-Fehler: Ausgaben im falschen Steuerjahr abziehen
  • Grenzen überschreiten: Abzüge über erlaubte Grenzen hinaus geltend machen

Nachdenken

TechLux Solutions investiert €100.000 in neue IT-Ausrüstung. Sie können entweder Standardabschreibung (20% pro Jahr) oder beschleunigte Abschreibung (50% im ersten Jahr) verwenden. Welche Option sollten sie aus steuerlicher Sicht wählen? Welche anderen Faktoren sollten sie berücksichtigen?

Konzepte in der Praxis

Steuerabzüge maximieren

Steuerplanung von TechLux Solutions:

Einnahmen: €500.000 Ausgaben:

  • Gehälter: €200.000
  • Miete: €50.000
  • Ausrüstung (neu): €100.000
  • F&E-Kosten: €30.000
  • Sonstige Ausgaben: €70.000

Steuerplanung:

  • Standardabschreibung (20%): €20.000
  • Investitionszulage (8%): €8.000
  • F&E vollständig abzugsfähig: €30.000

Steuerpflichtiger Gewinnberechnung:

  • Einnahmen: €500.000
  • Gesamtausgaben: €450.000
  • Abschreibung: €20.000
  • Investitionszulage: €8.000
  • Steuerpflichtiger Gewinn: €422.000

Steuerersparnisse:

  • Investitionszulage spart: €8.000 × 24,94% = €1.995
  • Beschleunigte Abschreibungsoption könnte in Jahr 1 mehr sparen