Schlüsselbegriffe
- Körperschaftsteuer (CIT) / Impôt sur le Revenu des Collectivités (IRC): Steuer auf steuerpflichtige Unternehmensgewinne in Luxemburg (17%)
- Gewerbesteuer (ICC) / Impôt Commercial Communal: Lokale Steuer auf Unternehmensgewinne, variiert nach Gemeinde (6,0% - 7,5%)
- Beschäftigungsfondsbeitrag: 7% der Körperschaftsteuer (effektiver Satz 1,19%)
- Kombinierter Steuersatz: Gesamter effektiver Steuersatz einschließlich IRC, Gemeindesteuer und Beschäftigungsfonds (etwa 24,94% - 25,69%)
- Steuerpflichtiger Gewinn: Besteuerter Gewinn (Rechnungslegungsgewinn ± Steueranpassungen)
- Steueranpassungen: Unterschiede zwischen Rechnungslegungsgewinn und steuerpflichtigem Gewinn
- Steuerabzüge: Ausgaben, die steuerpflichtigen Gewinn reduzieren
- Investitionszulage: Steuerzulage bis zu 8% auf qualifizierende Investitionen
- Beschleunigte Abschreibung: Abschreibungsmethode, die höhere Abschreibung in frühen Jahren ermöglicht
- F&E-Steuergutschrift: Steuergutschrift bis zu 20% auf F&E-Ausgaben
- IP-Box-Regime: Reduzierter Steuersatz (5%) auf qualifizierende geistige Eigentumseinnahmen
- Steuerverlustvortrag: Fähigkeit, Steuerverluste zur Reduzierung zukünftigen steuerpflichtigen Gewinns zu verwenden (unbegrenzt mit Bedingungen)
- Latentes Steueraktivum: Zukünftiger Steuervorteil aus temporären Unterschieden (Steuerabzüge übersteigen Rechnungslegungsausgaben)
- Latentes Steuerpassivum: Zukünftige Steuerverpflichtung aus temporären Unterschieden (Rechnungslegungsausgaben übersteigen Steuerabzüge)
- Temporäre Unterschiede: Unterschiede zwischen Rechnungslegungs- und Steuerbehandlung, die sich im Laufe der Zeit umkehren
- Verrechnungspreise: Preisgestaltung von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
- Fremdvergleichsgrundsatz: Anforderung, dass verbundene Parteitransaktionen wie zwischen unabhängigen Parteien bepreist werden
- Verrechnungspreisdokumentation: Erforderliche Dokumentation für verbundene Parteitransaktionen (Master-Datei, lokale Datei)
- Steuereinreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende (kann bis zu 3 Monate verlängert werden)
- eCDF: Elektronische Plattform für Einreichung von Steuererklärungen in Luxemburg
Ende der Schlüsselbegriffe Kapitel 28