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Schlüsselbegriffe

  • Körperschaftsteuer (CIT) / Impôt sur le Revenu des Collectivités (IRC): Steuer auf steuerpflichtige Unternehmensgewinne in Luxemburg (17%)
  • Gewerbesteuer (ICC) / Impôt Commercial Communal: Lokale Steuer auf Unternehmensgewinne, variiert nach Gemeinde (6,0% - 7,5%)
  • Beschäftigungsfondsbeitrag: 7% der Körperschaftsteuer (effektiver Satz 1,19%)
  • Kombinierter Steuersatz: Gesamter effektiver Steuersatz einschließlich IRC, Gemeindesteuer und Beschäftigungsfonds (etwa 24,94% - 25,69%)
  • Steuerpflichtiger Gewinn: Besteuerter Gewinn (Rechnungslegungsgewinn ± Steueranpassungen)
  • Steueranpassungen: Unterschiede zwischen Rechnungslegungsgewinn und steuerpflichtigem Gewinn
  • Steuerabzüge: Ausgaben, die steuerpflichtigen Gewinn reduzieren
  • Investitionszulage: Steuerzulage bis zu 8% auf qualifizierende Investitionen
  • Beschleunigte Abschreibung: Abschreibungsmethode, die höhere Abschreibung in frühen Jahren ermöglicht
  • F&E-Steuergutschrift: Steuergutschrift bis zu 20% auf F&E-Ausgaben
  • IP-Box-Regime: Reduzierter Steuersatz (5%) auf qualifizierende geistige Eigentumseinnahmen
  • Steuerverlustvortrag: Fähigkeit, Steuerverluste zur Reduzierung zukünftigen steuerpflichtigen Gewinns zu verwenden (unbegrenzt mit Bedingungen)
  • Latentes Steueraktivum: Zukünftiger Steuervorteil aus temporären Unterschieden (Steuerabzüge übersteigen Rechnungslegungsausgaben)
  • Latentes Steuerpassivum: Zukünftige Steuerverpflichtung aus temporären Unterschieden (Rechnungslegungsausgaben übersteigen Steuerabzüge)
  • Temporäre Unterschiede: Unterschiede zwischen Rechnungslegungs- und Steuerbehandlung, die sich im Laufe der Zeit umkehren
  • Verrechnungspreise: Preisgestaltung von Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
  • Fremdvergleichsgrundsatz: Anforderung, dass verbundene Parteitransaktionen wie zwischen unabhängigen Parteien bepreist werden
  • Verrechnungspreisdokumentation: Erforderliche Dokumentation für verbundene Parteitransaktionen (Master-Datei, lokale Datei)
  • Steuereinreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende (kann bis zu 3 Monate verlängert werden)
  • eCDF: Elektronische Plattform für Einreichung von Steuererklärungen in Luxemburg

Ende der Schlüsselbegriffe Kapitel 28