28.1 Körperschaftsteuersätze und -struktur
Körperschaftsteuer verstehen
Die Körperschaftsteuer (CIT)—Impôt sur le Revenu des Collectivités (IRC) in Luxemburg—ist eine Steuer auf die steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen. Sie ist eine der beiden Hauptkomponenten von Luxemburgs Körperschaftsteuersystem, zusammen mit der Gewerbesteuer.
Körperschaftsteuersatz
Standardsatz: 17%
Luxemburgs standard Körperschaftsteuersatz beträgt 17% auf steuerpflichtige Gewinne.
Berechnung:
- Steuerpflichtiger Gewinn: €100.000
- Körperschaftsteuer (17%): €17.000
Kombinierter Steuersatz
Luxemburgs gesamte Körperschaftsteuerlast besteht aus:
- Körperschaftsteuer (IRC): 17%
- Gewerbesteuer (ICC): Variiert nach Gemeinde (typischerweise 6,75% - 7,5%)
- Beitrag zum Beschäftigungsfonds: 7% von IRC (effektiver Satz 1,19%)
Effektiver kombinierter Satz
Der effektive kombinierte Steuersatz hängt von der Gemeinde ab:
Beispiel (Luxemburg-Stadt - 6,75% ICC):
- Körperschaftsteuer: 17%
- Gewerbesteuer: 6,75%
- Beschäftigungsfondsbeitrag: 1,19% (7% von 17%)
- Effektiver kombinierter Satz: Etwa 24,94%
Beispiel (Andere Gemeinde - 7,5% ICC):
- Körperschaftsteuer: 17%
- Gewerbesteuer: 7,5%
- Beschäftigungsfondsbeitrag: 1,19%
- Effektiver kombinierter Satz: Etwa 25,69%
Steuerbasis: Steuerpflichtiger Gewinn
Körperschaftsteuer wird auf steuerpflichtigen Gewinn berechnet, der ist:
Steuerpflichtiger Gewinn = Rechnungslegungsgewinn ± Steueranpassungen
Steueranpassungen
Häufige Anpassungen umfassen:
- Nicht abzugsfähige Ausgaben: Ausgaben, die steuerlich nicht zulässig sind
- Steuerfreie Einnahmen: Einnahmen, die nicht besteuert werden
- Abschreibungsunterschiede: Unterschiede zwischen Rechnungslegungs- und Steuerabschreibung
- Rückstellungen: Steuerbehandlung von Rückstellungen
- Rücklagen: Steuerbehandlung von Rücklagen
Steuerberechnungsprozess
Schritt 1: Rechnungslegungsgewinn bestimmen
- Mit Gewinn vor Steuern aus Finanzberichten beginnen
- Basierend auf PCN-konformen Rechnungslegungsaufzeichnungen
Schritt 2: Steueranpassungen identifizieren
- Nicht abzugsfähige Ausgaben hinzufügen
- Steuerfreie Einnahmen abziehen
- Für Abschreibungsunterschiede anpassen
- Für Rückstellungen und Rücklagen anpassen
Schritt 3: Steuerpflichtigen Gewinn berechnen
- Steuerpflichtiger Gewinn = Rechnungslegungsgewinn + Steueranpassungen
Schritt 4: Steuersätze anwenden
- Körperschaftsteuer: 17% des steuerpflichtigen Gewinns
- Gewerbesteuer: Gemeindesatz × steuerpflichtiger Gewinn
- Beschäftigungsfonds: 7% der Körperschaftsteuer
Schritt 5: Gesamtsteuer berechnen
- Gesamtsteuer = Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Beschäftigungsfondsbeitrag
Steuersatzvariationen
Reduzierte Sätze
Einige Einnahmen können für reduzierte Sätze qualifizieren:
- Qualifizierende Beteiligungen: 0% auf qualifizierende Dividenden
- IP-Box-Regime: 5% auf qualifizierende IP-Einnahmen (mit Bedingungen)
- Investitionssteuergutschriften: Reduzieren effektiven Satz
Zuschläge
Zusätzliche Zuschläge können gelten:
- Krisenzuschlag: Temporäre Zuschläge (falls zutreffend)
- Sonderbeiträge: Zusätzliche Beiträge (falls zutreffend)
Luxemburg-Compliance-Hinweis
Wichtige Überlegungen:
- Gemeinde wichtig: Steuersätze variieren nach Standort
- Kombinierter Satz: Alle Komponenten bei Planung berücksichtigen
- Steuerplanung: Legale Steuerplanung kann effektive Sätze reduzieren
- Compliance: Genaue Berechnung und Einreichung erforderlich
- Professionelle Beratung: Steuerberater für komplexe Situationen konsultieren
Häufige Probleme:
- Falscher Gemeindesatz: Falschen Gewerbesteuersatz verwenden
- Fehlende Anpassungen: Nicht alle Steueranpassungen identifizieren
- Berechnungsfehler: Mathematische Fehler bei Steuerberechnung
- Timing-Probleme: Falsche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben
Nachdenken
TechLux Solutions hat €200.000 steuerpflichtigen Gewinn und befindet sich in Luxemburg-Stadt. Wie viel Körperschaftsteuer werden sie zahlen? Wie ist ihr effektiver Steuersatz?
Konzepte in der Praxis
Körperschaftsteuerberechnung
Steuerberechnung von TechLux Solutions:
Steuerpflichtiger Gewinn: €200.000
Steuerberechnung:
- Körperschaftsteuer (17%): €34.000
- Gewerbesteuer (6,75%): €13.500
- Beschäftigungsfonds (7% von €34.000): €2.380
- Gesamtsteuer: €49.880
Effektiver Steuersatz: €49.880 ÷ €200.000 = 24,94%
Gewinn nach Steuern: €200.000 - €49.880 = €150.120