Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 28.1: Körperschaftsteuersätze und -struktur
- Luxemburgs standard Körperschaftsteuersatz beträgt 17%
- Kombinierter Steuersatz umfasst: Körperschaftsteuer (17%), Gewerbesteuer (6,75% - 7,5%), Beschäftigungsfonds (1,19%)
- Effektiver kombinierter Satz: Etwa 24,94% - 25,69% je nach Gemeinde
- Steuer auf steuerpflichtigen Gewinn berechnet (Rechnungslegungsgewinn ± Steueranpassungen)
- Steuerplanung kann effektive Sätze durch Abzüge und Anreize reduzieren
Abschnitt 28.2: Steuerabzüge und -zulagen für KMU
- Häufige Abzüge: Geschäftsausgaben, Abschreibung, F&E-Kosten, Zinsen
- KMU-spezifische Zulagen: Investitionszulage (bis zu 8%), Neugründungsabzüge, Schulungsabzüge
- Nicht abzugsfähige Ausgaben: Persönliche Ausgaben, Bußgelder, Dividenden, Körperschaftsteuer selbst
- Steuerverluste: Können vorgetragen werden (unbegrenzt mit Bedingungen), begrenzter Rücktrag verfügbar
- Ordentliche Dokumentation für alle Abzüge unerlässlich
Abschnitt 28.3: Gewerbesteuer (Impôt Commercial)
- Gewerbesteuer ist lokale Steuer auf Unternehmensgewinne
- Grundsatz: 3% multipliziert mit Gemeindekoeffizient (typischerweise 200% - 250%)
- Effektive Sätze: 6,0% - 7,5% je nach Gemeinde
- Luxemburg-Stadt: 6,75% (3% × 225%)
- Auf denselben steuerpflichtigen Gewinn wie Körperschaftsteuer berechnet
- Zusammen mit Körperschaftsteuer eingereicht und gezahlt
Abschnitt 28.4: Steuereinreichungsanforderungen und -fristen
- Einreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende
- Zahlungsfrist: Identisch mit Einreichungsfrist
- Verlängerungen: Bis zu 3 Monate auf Antrag verfügbar
- Elektronische Einreichung: Erforderlich über eCDF-Plattform
- Erforderliche Dokumente: Steuererklärung, Finanzberichte, unterstützende Aufstellungen
- Verspätete Einreichung/Zahlung: Strafen (€250 - €2.500) und Zinsen gelten
Abschnitt 28.5: Steuerbuchhaltung - Latente Steueraktiva und -passiva
- Temporäre Unterschiede schaffen latente Steuern
- Latente Steueraktiva: Entstehen, wenn Steuerabzüge Rechnungslegungsausgaben übersteigen
- Latente Steuerpassiva: Entstehen, wenn Rechnungslegungsausgaben Steuerabzüge übersteigen
- Häufige Unterschiede: Abschreibungsmethoden, Rückstellungen, Ertragserfassung
- Gesamter Steueraufwand = Laufende Steuer + Latenter Steueraufwand
- Ordentliche Erfassung in Finanzberichten erforderlich
Abschnitt 28.6: Luxemburgische Steueranreize für KMU
- Investitionsanreize: Investitionszulage (bis zu 8%), beschleunigte Abschreibung
- F&E-Anreize: F&E-Steuergutschriften (bis zu 20%), vollständige F&E-Ausgabenabzüge
- Innovationsanreize: IP-Box-Regime (5% auf qualifizierende IP-Einnahmen)
- Beschäftigungsanreize: Arbeitsplatzschaffungsanreize
- Regionalanreize: Standortbasierte Anreize verfügbar
- Ordentliche Dokumentation und Compliance erforderlich
Abschnitt 28.7: Verrechnungspreise
- Verrechnungspreisregeln gelten für Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
- Fremdvergleichsgrundsatz: Transaktionen müssen wie zwischen unabhängigen Parteien bepreist werden
- Verrechnungspreismethoden: CUP, Kostenaufschlag, Wiederverkaufspreis, TNMM, Gewinnaufteilung
- Erforderliche Dokumentation: Master-Datei, lokale Datei, Länderbericht (falls zutreffend)
- Compliance: Dokumentation aufbewahren, Fremdvergleichspreise sicherstellen, regelmäßige Überprüfung
- Strafen: €10.000 - €250.000 für Nicht-Compliance
Wichtige Erkenntnisse
- Kombinierter Steuersatz: Alle Komponenten verstehen (IRC, Gemeindesteuer, Beschäftigungsfonds)
- Abzüge: Verfügbare Abzüge und Zulagen maximieren
- Gemeindesteuer: Gemeindestandort für Steuerplanung berücksichtigen
- Einreichung: Pünktlich einreichen und zahlen, um Strafen zu vermeiden
- Latente Steuern: Temporäre Unterschiede ordentlich buchen
- Anreize: Verfügbare Steueranreize zur Reduzierung des effektiven Satzes nutzen
- Verrechnungspreise: Fremdvergleichspreise für verbundene Parteitransaktionen sicherstellen
Ende der Zusammenfassung Kapitel 28