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Kapitel-Zusammenfassung

Abschnitt 28.1: Körperschaftsteuersätze und -struktur

  • Luxemburgs standard Körperschaftsteuersatz beträgt 17%
  • Kombinierter Steuersatz umfasst: Körperschaftsteuer (17%), Gewerbesteuer (6,75% - 7,5%), Beschäftigungsfonds (1,19%)
  • Effektiver kombinierter Satz: Etwa 24,94% - 25,69% je nach Gemeinde
  • Steuer auf steuerpflichtigen Gewinn berechnet (Rechnungslegungsgewinn ± Steueranpassungen)
  • Steuerplanung kann effektive Sätze durch Abzüge und Anreize reduzieren

Abschnitt 28.2: Steuerabzüge und -zulagen für KMU

  • Häufige Abzüge: Geschäftsausgaben, Abschreibung, F&E-Kosten, Zinsen
  • KMU-spezifische Zulagen: Investitionszulage (bis zu 8%), Neugründungsabzüge, Schulungsabzüge
  • Nicht abzugsfähige Ausgaben: Persönliche Ausgaben, Bußgelder, Dividenden, Körperschaftsteuer selbst
  • Steuerverluste: Können vorgetragen werden (unbegrenzt mit Bedingungen), begrenzter Rücktrag verfügbar
  • Ordentliche Dokumentation für alle Abzüge unerlässlich

Abschnitt 28.3: Gewerbesteuer (Impôt Commercial)

  • Gewerbesteuer ist lokale Steuer auf Unternehmensgewinne
  • Grundsatz: 3% multipliziert mit Gemeindekoeffizient (typischerweise 200% - 250%)
  • Effektive Sätze: 6,0% - 7,5% je nach Gemeinde
  • Luxemburg-Stadt: 6,75% (3% × 225%)
  • Auf denselben steuerpflichtigen Gewinn wie Körperschaftsteuer berechnet
  • Zusammen mit Körperschaftsteuer eingereicht und gezahlt

Abschnitt 28.4: Steuereinreichungsanforderungen und -fristen

  • Einreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende
  • Zahlungsfrist: Identisch mit Einreichungsfrist
  • Verlängerungen: Bis zu 3 Monate auf Antrag verfügbar
  • Elektronische Einreichung: Erforderlich über eCDF-Plattform
  • Erforderliche Dokumente: Steuererklärung, Finanzberichte, unterstützende Aufstellungen
  • Verspätete Einreichung/Zahlung: Strafen (€250 - €2.500) und Zinsen gelten

Abschnitt 28.5: Steuerbuchhaltung - Latente Steueraktiva und -passiva

  • Temporäre Unterschiede schaffen latente Steuern
  • Latente Steueraktiva: Entstehen, wenn Steuerabzüge Rechnungslegungsausgaben übersteigen
  • Latente Steuerpassiva: Entstehen, wenn Rechnungslegungsausgaben Steuerabzüge übersteigen
  • Häufige Unterschiede: Abschreibungsmethoden, Rückstellungen, Ertragserfassung
  • Gesamter Steueraufwand = Laufende Steuer + Latenter Steueraufwand
  • Ordentliche Erfassung in Finanzberichten erforderlich

Abschnitt 28.6: Luxemburgische Steueranreize für KMU

  • Investitionsanreize: Investitionszulage (bis zu 8%), beschleunigte Abschreibung
  • F&E-Anreize: F&E-Steuergutschriften (bis zu 20%), vollständige F&E-Ausgabenabzüge
  • Innovationsanreize: IP-Box-Regime (5% auf qualifizierende IP-Einnahmen)
  • Beschäftigungsanreize: Arbeitsplatzschaffungsanreize
  • Regionalanreize: Standortbasierte Anreize verfügbar
  • Ordentliche Dokumentation und Compliance erforderlich

Abschnitt 28.7: Verrechnungspreise

  • Verrechnungspreisregeln gelten für Transaktionen zwischen verbundenen Parteien
  • Fremdvergleichsgrundsatz: Transaktionen müssen wie zwischen unabhängigen Parteien bepreist werden
  • Verrechnungspreismethoden: CUP, Kostenaufschlag, Wiederverkaufspreis, TNMM, Gewinnaufteilung
  • Erforderliche Dokumentation: Master-Datei, lokale Datei, Länderbericht (falls zutreffend)
  • Compliance: Dokumentation aufbewahren, Fremdvergleichspreise sicherstellen, regelmäßige Überprüfung
  • Strafen: €10.000 - €250.000 für Nicht-Compliance

Wichtige Erkenntnisse

  1. Kombinierter Steuersatz: Alle Komponenten verstehen (IRC, Gemeindesteuer, Beschäftigungsfonds)
  2. Abzüge: Verfügbare Abzüge und Zulagen maximieren
  3. Gemeindesteuer: Gemeindestandort für Steuerplanung berücksichtigen
  4. Einreichung: Pünktlich einreichen und zahlen, um Strafen zu vermeiden
  5. Latente Steuern: Temporäre Unterschiede ordentlich buchen
  6. Anreize: Verfügbare Steueranreize zur Reduzierung des effektiven Satzes nutzen
  7. Verrechnungspreise: Fremdvergleichspreise für verbundene Parteitransaktionen sicherstellen

Ende der Zusammenfassung Kapitel 28