Schlüsselbegriffe
- Jahresabschlüsse (Annual Accounts): Obligatorische Jahresabschlüsse bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhängen
- LUX GAAP (Luxemburgische Allgemein Anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze): Rechnungslegungsstandards und -grundsätze, die in Luxemburg gelten
- Gesetz vom 19. Dezember 2002 (Rechnungslegungsgesetz): Primäre Rechtsquelle für Finanzberichterstattung in Luxemburg
- Handelsgesetzbuch (Code de Commerce): Zusätzliche rechtliche Anforderungen für Handelsregistereintragung und Handelsgeschäfte
- Bilanz (Balance Sheet): Abschluss, der Vermögen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital des Unternehmens zu einem bestimmten Datum zeigt
- Gewinn- und Verlustrechnung (Income Statement): Abschluss, der Erträge, Aufwendungen und Ergebnisse des Unternehmens für einen Zeitraum zeigt
- Anhänge (Notes): Zusätzliche Informationen und Erklärungen, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung begleiten
- Bildtreue (True and Fair View): Grundsatz, der verlangt, dass Jahresabschlüsse die Finanzlage des Unternehmens genau darstellen
- RCS (Registre de Commerce et des Sociétés): Luxemburgs Handels- und Gesellschaftsregister
- eCDF (Electronic Corporate Documents Filing): Obligatorische elektronische Einreichungsplattform für Jahresabschlüsse
- FAIA (Fichier d'Audit Informatisé AED): Standardisiertes elektronisches Dateiformat für Steuerprüfungszwecke
- SA (Société Anonyme): Aktiengesellschaft, erfordert immer Prüfung
- Sàrl (Société à responsabilité limitée): Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kleines Unternehmen: Unternehmen, das nicht 2 von 3 Kriterien überschreitet (Bilanz €4,4M, Umsatz €8,8M, Mitarbeiter 50)
- Mittleres Unternehmen: Unternehmen, das nicht 2 von 3 Kriterien überschreitet (Bilanz €17,5M, Umsatz €35M, Mitarbeiter 250)
- Großes Unternehmen: Unternehmen, das 2 von 3 Kriterien überschreitet (Bilanz >€17,5M, Umsatz >€35M, Mitarbeiter >250)
- Verkürzte Jahresabschlüsse: Vereinfachte Jahresabschlüsse, die für kleine Unternehmen erlaubt sind
- Vollständige Jahresabschlüsse: Vollständige Jahresabschlüsse, die für mittlere und große Unternehmen erforderlich sind
- Gesetzliche Prüfung: Obligatorische Prüfung von Jahresabschlüssen durch zertifizierten Prüfer
- Zertifizierter Prüfer (Réviseur d'Entreprises Agréé): Qualifizierter Prüfer, der autorisiert ist, luxemburgische Unternehmen zu prüfen
- Dokumentenaufbewahrung: Anforderung, Buchhaltungsdokumente 10 Jahre aufzubewahren
- Einreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende für Einreichung von Jahresabschlüssen
Ende der Schlüsselbegriffe von Kapitel 30