30.3 Einreichungsfristen: 7 Monate nach Geschäftsjahresende
Überblick
Luxemburg hat strenge Fristen für die Einreichung von Jahresabschlüssen. Das Verstehen und Einhalten dieser Fristen ist entscheidend für die Compliance und die Vermeidung von Strafen.
Allgemeine Einreichungsfrist
7-Monats-Regel
Artikel 30 des Rechnungslegungsgesetzes: Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten nach dem Geschäftsjahresende eingereicht werden.
Berechnungsbeispiel
Wenn das Geschäftsjahr eines Unternehmens am 31. Dezember 2024 endet:
- Einreichungsfrist: 31. Juli 2025 (7 Monate später)
Wenn das Geschäftsjahr eines Unternehmens am 30. Juni 2024 endet:
- Einreichungsfrist: 31. Januar 2025 (7 Monate später)
Bestandteile des Einreichungsprozesses
1. Vorbereitung der Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse müssen sein:
- Nach LUX GAAP erstellt
- Von der Unternehmensführung genehmigt
- Von autorisierten Vertretern unterzeichnet
2. Prüfung (falls erforderlich)
Wenn eine Prüfung erforderlich ist (siehe Abschnitt 30.8), müssen die Abschlüsse sein:
- Von einem zertifizierten Prüfer (réviseur d'entreprises agréé) geprüft
- Prüfungsbericht muss enthalten sein
3. Genehmigung durch Hauptversammlung
Für Unternehmen mit Hauptversammlung (SA, SCA):
- Jahresabschlüsse müssen von der Hauptversammlung genehmigt werden
- Genehmigung muss innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende erfolgen
- Einreichungsfrist bleibt 7 Monate (ermöglicht 1 Monat nach Genehmigung)
4. Elektronische Einreichung
Jahresabschlüsse müssen elektronisch über die eCDF-Plattform eingereicht werden (siehe Abschnitt 30.5).
Zusammenfassung der Einreichungsfristen
| Ereignis | Frist | Referenz |
|---|---|---|
| Geschäftsjahresende | Ende der Geschäftsperiode | - |
| Hauptversammlungsgenehmigung (falls zutreffend) | Innerhalb von 6 Monaten nach Jahresende | Artikel 30 |
| Elektronische Einreichung | Innerhalb von 7 Monaten nach Jahresende | Artikel 30 |
| Veröffentlichung (falls erforderlich) | Nach Einreichung | Artikel 30 |
Folgen verspäteter Einreichung
Verwaltungsstrafen
Nichteinhaltung der Frist kann führen zu:
- Verwaltungsstrafen
- Rechtlichen Sanktionen
- Handelsregisterproblemen
- Kredit- und Bankkomplikationen
Praktische Auswirkungen
- RCS-Status: Kann den Registrierungsstatus des Unternehmens beeinträchtigen
- Geschäftstätigkeit: Kann die Fähigkeit zur Geschäftstätigkeit beeinträchtigen
- Ruf: Verspätete Einreichung kann Geschäftsbeziehungen beeinträchtigen
- Prüfungsanforderungen: Kann zusätzliche Prüfungspflichten auslösen
Verlängerungsanträge
Außergewöhnliche Umstände
In außergewöhnlichen Umständen können Unternehmen eine Verlängerung beantragen, aber:
- Verlängerungen werden selten gewährt
- Müssen mit gültigen Gründen begründet werden
- Müssen im Voraus beantragt werden
- Unterliegen der verwaltungsmäßigen Genehmigung
Empfehlung
Verlassen Sie sich nicht auf Verlängerungen. Planen Sie im Voraus, um die 7-Monats-Frist einzuhalten.
Einreichungs-Checkliste
Vor der Einreichung sicherstellen:
- Jahresabschlüsse nach LUX GAAP erstellt
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhänge vollständig
- Vergleichszahlen (N-1) enthalten
- Geschäftsbericht erstellt (falls erforderlich)
- Prüfung abgeschlossen (falls erforderlich)
- Hauptversammlungsgenehmigung erhalten (falls zutreffend)
- Abschlüsse von autorisierten Vertretern unterzeichnet
- eCDF-Format korrekt vorbereitet
- Alle erforderlichen Informationen enthalten
- Einreichung vor Frist abgeschlossen
Luxemburg Compliance-Hinweis
Kritische Frist: Die 7-Monats-Einreichungsfrist wird streng durchgesetzt. KMU sollten:
- Im Voraus planen: Frühzeitig mit der Vorbereitung der Abschlüsse beginnen
- Buchhaltungssoftware verwenden: PCN-Compliance sicherstellen
- Fachleute einschalten: Mit Buchhaltern/Fiduciaires arbeiten
- Fristen überwachen: Erinnerungen für Einreichungstermine setzen
- Elektronisch einreichen: eCDF-Plattform verwenden (obligatorisch)