30.1 Rechtsrahmen: Handelsgesetzbuch-Anforderungen
Überblick
Die Finanzberichterstattung in Luxemburg wird von einem umfassenden Rechtsrahmen geregelt, der EU-Richtlinien mit luxemburgischer Gesetzgebung kombiniert. Das Verständnis dieses Rahmens ist grundlegend für die Compliance.
Primäre Rechtsquellen
Gesetz vom 19. Dezember 2002 (Rechnungslegungsgesetz)
Das Gesetz vom 19. Dezember 2002 über das Handels- und Gesellschaftsregister sowie die Rechnungslegung und Jahresabschlüsse von Unternehmen (allgemein als "Rechnungslegungsgesetz" oder "Loi Comptable" bezeichnet) ist die primäre Rechtsquelle für die Finanzberichterstattung in Luxemburg.
Schlüsselbestimmungen:
- Titel II: Rechnungslegung und Jahresabschlüsse von Unternehmen
- Definiert die Struktur und den Inhalt der Jahresabschlüsse
- Legt Rechnungslegungsgrundsätze fest (LUX GAAP)
- Setzt Einreichungs- und Veröffentlichungsanforderungen fest
Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (Code de Commerce) stellt zusätzliche Anforderungen für:
- Handelsregistereintragung (RCS)
- Handelsgeschäfte
- Gesellschaftsformen und -strukturen
Europäische Union Richtlinien
Luxemburg hat mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt:
- Vierte Richtlinie (78/660/CEE): Jahresabschlüsse bestimmter Gesellschaftsformen
- Fair-Value-Richtlinie (2001/65/CE): Bewertungsregeln für Jahresabschlüsse
- Modernisierungsrichtlinie (2003/51/CE): Modernisierung der Rechnungslegungsrichtlinien
- Transparenzrichtlinie (2006/46/CE): Transparenzanforderungen
Anwendungsbereich
Der Rechnungslegungsgesetz unterliegende Unternehmen
Das Rechnungslegungsgesetz gilt für:
-
Handelsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit:
- SA (Société Anonyme) - Aktiengesellschaft
- Sàrl (Société à responsabilité limitée) - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- SCS (Société en Commandite Simple) - Kommanditgesellschaft
- SNC (Société en Nom Collectif) - Offene Handelsgesellschaft
- SCA (Société en Commandite par Actions) - Kommanditgesellschaft auf Aktien
- SEL (Société d'Économie Mixte) - Gemischte Wirtschaftsgesellschaft
-
Einzelunternehmen, die eine Handelsgeschäftstätigkeit ausüben
-
Vereine und Stiftungen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Ausnahmen und Sonderfälle
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (unter bestimmten Bedingungen)
- Bestimmte gemeinnützige Vereine
- Spezifische Unternehmen, die speziellen Gesetzen unterliegen
Grundlegende Rechnungslegungsgrundsätze
LUX GAAP
LUX GAAP (Luxemburgische Allgemein Anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) sind die in Luxemburg allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze, basierend auf:
- Dem Rechnungslegungsgesetz vom 19. Dezember 2002
- Den umgesetzten EU-Richtlinien
- Internationalen Rechnungslegungsstandards (in bestimmten Fällen)
- Etablierten Rechnungslegungspraktiken
Schlüsselgrundsätze
Rechnungslegungsgrundsätze:
- Bildtreue: Die Abschlüsse müssen ein getreues Bild vermitteln
- Fortführungsprämisse: Annahme der Unternehmensfortführung
- Vorsichtsprinzip: Grundsatz der Vorsicht
- Regelmäßigkeit: Einhaltung von Regeln und Verfahren
- Aufrichtigkeit: Aufrichtige und genaue Rechnungslegung
Luxemburg Compliance-Hinweis
Kritische gesetzliche Anforderungen:
- Rechnungslegungsgesetz: Alle Unternehmen müssen sich daran halten
- Handelsgesetzbuch: Zusätzliche Anforderungen für bestimmte Unternehmen
- EU-Richtlinien: Umsetzung in nationales Recht
- LUX GAAP: Zu befolgende Rechnungslegungsgrundsätze
- Compliance: Nichteinhaltung kann zu Strafen führen
Wichtige Überlegungen:
- Den anwendbaren Rechtsrahmen verstehen
- Den Rechnungslegungsgrundsätzen entsprechen
- Angemessene Dokumentation aufbewahren
- Bei Bedarf Fachleute konsultieren