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Kapitel-Zusammenfassung

Abschnitt 30.1: Rechtsrahmen: Handelsgesetzbuch-Anforderungen

  • Luxemburgische Finanzberichterstattung geregelt durch Gesetz vom 19. Dezember 2002 (Rechnungslegungsgesetz)
  • Handelsgesetzbuch stellt zusätzliche Anforderungen für Handelsregistereintragung und Geschäftstätigkeiten
  • EU-Richtlinien in luxemburgisches Recht umgesetzt (Vierte Richtlinie, Fair-Value-Richtlinie, etc.)
  • Gilt für alle Handelsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (SA, Sàrl, SNC, SCS, SCA, SEL)
  • Unternehmensgrößenklassifizierungen: klein, mittel, groß (basierend auf Bilanz, Umsatz, Mitarbeiter)

Abschnitt 30.2: Jahresabschlüsse: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge

  • Jahresabschlüsse bestehen aus drei obligatorischen Bestandteilen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge
  • Müssen nach LUX GAAP-Grundsätzen erstellt werden
  • Müssen ein getreues Bild (image fidèle) des Vermögens, der Finanzlage und der Ergebnisse des Unternehmens vermitteln
  • Bilanzstruktur definiert durch Artikel 34 (Aktiva, Passiva, Eigenkapital)
  • Gewinn- und Verlustrechnungsstruktur definiert durch Artikel 46 (Erträge, Aufwendungen, Ergebnisse)
  • Anhänge liefern zusätzliche Informationen und Erklärungen

Abschnitt 30.3: Einreichungsfristen: 7 Monate nach Geschäftsjahresende

  • Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende eingereicht werden
  • Hauptversammlungsgenehmigung erforderlich innerhalb von 6 Monaten (für SA, SCA)
  • Elektronische Einreichung obligatorisch über eCDF-Plattform
  • Verspätete Einreichung führt zu Strafen und rechtlichen Konsequenzen
  • Einreichung muss alle erforderlichen Dokumente enthalten

Abschnitt 30.4: RCS-Einreichung (Registre de Commerce et des Sociétés)

  • Alle Handelsgesellschaften müssen sich beim RCS registrieren
  • Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten beim RCS eingereicht werden
  • Einreichung erfolgt elektronisch über eCDF-Plattform
  • Abschlüsse werden öffentlich über RCS-Portal zugänglich
  • Einreichungsgebühren gelten (€35-€140 je nach Unternehmensgröße)

Abschnitt 30.5: eCDF-Plattform: Elektronische Einreichung

  • eCDF (Electronic Corporate Documents Filing) ist obligatorisches elektronisches Einreichungssystem
  • Alle Unternehmen müssen elektronisch über eCDF einreichen
  • Erfordert digitale Zertifikate zur Authentifizierung
  • Unterstützt XML-, PDF- und Excel-Formate
  • Bietet Validierung, digitale Signatur und Bestätigung

Abschnitt 30.6: FAIA-Anforderungen (Fichier d'Audit Informatisé AED)

  • FAIA ist standardisiertes elektronisches Dateiformat für Steuerprüfungszwecke
  • Basiert auf OECD SAF-T (Standard Audit File for Tax) Standard
  • Unternehmen müssen Buchhaltungsdaten in FAIA-Format exportieren können
  • Erforderlich, wenn von Steuerbehörden während Prüfungen angefordert
  • Die meisten Buchhaltungssoftware unterstützen FAIA-Export

Abschnitt 30.7: Dokumentenaufbewahrung: 10-Jahres-Anforderung

  • Alle Buchhaltungsdokumente müssen 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt werden
  • Gilt für Buchhaltungsaufzeichnungen, unterstützende Dokumente, Jahresabschlüsse
  • Dokumente müssen sicher aufbewahrt und bei Bedarf zugänglich sein
  • Elektronische Dokumente müssen lesbar bleiben
  • Versäumnis, Dokumente aufzubewahren, kann zu Strafen führen

Abschnitt 30.8: Prüfungsanforderungen: Wann Prüfungen obligatorisch sind

  • Prüfung obligatorisch für Unternehmen, die 2 von 3 Größenkriterien überschreiten (Bilanz €4,4M, Umsatz €8,8M, Mitarbeiter 50)
  • Bestimmte Rechtsformen erfordern immer Prüfung (SA, SCA, SEL)
  • Kleine Unternehmen (Sàrl, SNC, SCS) befreit, wenn sie Schwellen nicht überschreiten
  • Prüfung muss von zertifiziertem Prüfer vor Einreichung abgeschlossen werden
  • Prüfungskosten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität

Abschnitt 30.9: Verkürzte vs. vollständige Jahresabschlüsse

  • Kleine Unternehmen können verkürzte (vereinfachte) Abschlüsse erstellen
  • Mittlere und große Unternehmen müssen vollständige Abschlüsse erstellen
  • Verkürzte Abschlüsse haben weniger Posten und reduzierte Offenlegungen
  • Vollständige Abschlüsse enthalten alle erforderlichen Posten und umfassende Offenlegungen
  • Unternehmensgröße bestimmt Format-Anforderungen

Wichtige Erkenntnisse

  1. Rechtsrahmen: Luxemburgische Finanzberichterstattung geregelt durch Rechnungslegungsgesetz und Handelsgesetzbuch
  2. Jahresabschlüsse: Drei obligatorische Bestandteile (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge)
  3. Einreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende, elektronische Einreichung über eCDF
  4. RCS-Einreichung: Alle Handelsgesellschaften müssen beim RCS einreichen, Abschlüsse werden öffentlich
  5. eCDF-Plattform: Obligatorisches elektronisches Einreichungssystem mit digitaler Signatur
  6. FAIA-Anforderungen: Muss Daten in FAIA-Format für Steuerprüfungen exportieren können
  7. Dokumentenaufbewahrung: 10-Jahres-Aufbewahrungsanforderung für alle Buchhaltungsdokumente
  8. Prüfungsanforderungen: Obligatorisch für große Unternehmen und bestimmte Rechtsformen
  9. Abschlussformat: Kleine Unternehmen können verkürzt verwenden, mittlere/große müssen vollständig verwenden

Ende der Zusammenfassung von Kapitel 30