Kapitel-Zusammenfassung
Abschnitt 30.1: Rechtsrahmen: Handelsgesetzbuch-Anforderungen
- Luxemburgische Finanzberichterstattung geregelt durch Gesetz vom 19. Dezember 2002 (Rechnungslegungsgesetz)
- Handelsgesetzbuch stellt zusätzliche Anforderungen für Handelsregistereintragung und Geschäftstätigkeiten
- EU-Richtlinien in luxemburgisches Recht umgesetzt (Vierte Richtlinie, Fair-Value-Richtlinie, etc.)
- Gilt für alle Handelsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (SA, Sàrl, SNC, SCS, SCA, SEL)
- Unternehmensgrößenklassifizierungen: klein, mittel, groß (basierend auf Bilanz, Umsatz, Mitarbeiter)
Abschnitt 30.2: Jahresabschlüsse: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge
- Jahresabschlüsse bestehen aus drei obligatorischen Bestandteilen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge
- Müssen nach LUX GAAP-Grundsätzen erstellt werden
- Müssen ein getreues Bild (image fidèle) des Vermögens, der Finanzlage und der Ergebnisse des Unternehmens vermitteln
- Bilanzstruktur definiert durch Artikel 34 (Aktiva, Passiva, Eigenkapital)
- Gewinn- und Verlustrechnungsstruktur definiert durch Artikel 46 (Erträge, Aufwendungen, Ergebnisse)
- Anhänge liefern zusätzliche Informationen und Erklärungen
Abschnitt 30.3: Einreichungsfristen: 7 Monate nach Geschäftsjahresende
- Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende eingereicht werden
- Hauptversammlungsgenehmigung erforderlich innerhalb von 6 Monaten (für SA, SCA)
- Elektronische Einreichung obligatorisch über eCDF-Plattform
- Verspätete Einreichung führt zu Strafen und rechtlichen Konsequenzen
- Einreichung muss alle erforderlichen Dokumente enthalten
Abschnitt 30.4: RCS-Einreichung (Registre de Commerce et des Sociétés)
- Alle Handelsgesellschaften müssen sich beim RCS registrieren
- Jahresabschlüsse müssen innerhalb von 7 Monaten beim RCS eingereicht werden
- Einreichung erfolgt elektronisch über eCDF-Plattform
- Abschlüsse werden öffentlich über RCS-Portal zugänglich
- Einreichungsgebühren gelten (€35-€140 je nach Unternehmensgröße)
Abschnitt 30.5: eCDF-Plattform: Elektronische Einreichung
- eCDF (Electronic Corporate Documents Filing) ist obligatorisches elektronisches Einreichungssystem
- Alle Unternehmen müssen elektronisch über eCDF einreichen
- Erfordert digitale Zertifikate zur Authentifizierung
- Unterstützt XML-, PDF- und Excel-Formate
- Bietet Validierung, digitale Signatur und Bestätigung
Abschnitt 30.6: FAIA-Anforderungen (Fichier d'Audit Informatisé AED)
- FAIA ist standardisiertes elektronisches Dateiformat für Steuerprüfungszwecke
- Basiert auf OECD SAF-T (Standard Audit File for Tax) Standard
- Unternehmen müssen Buchhaltungsdaten in FAIA-Format exportieren können
- Erforderlich, wenn von Steuerbehörden während Prüfungen angefordert
- Die meisten Buchhaltungssoftware unterstützen FAIA-Export
Abschnitt 30.7: Dokumentenaufbewahrung: 10-Jahres-Anforderung
- Alle Buchhaltungsdokumente müssen 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufbewahrt werden
- Gilt für Buchhaltungsaufzeichnungen, unterstützende Dokumente, Jahresabschlüsse
- Dokumente müssen sicher aufbewahrt und bei Bedarf zugänglich sein
- Elektronische Dokumente müssen lesbar bleiben
- Versäumnis, Dokumente aufzubewahren, kann zu Strafen führen
Abschnitt 30.8: Prüfungsanforderungen: Wann Prüfungen obligatorisch sind
- Prüfung obligatorisch für Unternehmen, die 2 von 3 Größenkriterien überschreiten (Bilanz €4,4M, Umsatz €8,8M, Mitarbeiter 50)
- Bestimmte Rechtsformen erfordern immer Prüfung (SA, SCA, SEL)
- Kleine Unternehmen (Sàrl, SNC, SCS) befreit, wenn sie Schwellen nicht überschreiten
- Prüfung muss von zertifiziertem Prüfer vor Einreichung abgeschlossen werden
- Prüfungskosten variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität
Abschnitt 30.9: Verkürzte vs. vollständige Jahresabschlüsse
- Kleine Unternehmen können verkürzte (vereinfachte) Abschlüsse erstellen
- Mittlere und große Unternehmen müssen vollständige Abschlüsse erstellen
- Verkürzte Abschlüsse haben weniger Posten und reduzierte Offenlegungen
- Vollständige Abschlüsse enthalten alle erforderlichen Posten und umfassende Offenlegungen
- Unternehmensgröße bestimmt Format-Anforderungen
Wichtige Erkenntnisse
- Rechtsrahmen: Luxemburgische Finanzberichterstattung geregelt durch Rechnungslegungsgesetz und Handelsgesetzbuch
- Jahresabschlüsse: Drei obligatorische Bestandteile (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhänge)
- Einreichungsfrist: 7 Monate nach Geschäftsjahresende, elektronische Einreichung über eCDF
- RCS-Einreichung: Alle Handelsgesellschaften müssen beim RCS einreichen, Abschlüsse werden öffentlich
- eCDF-Plattform: Obligatorisches elektronisches Einreichungssystem mit digitaler Signatur
- FAIA-Anforderungen: Muss Daten in FAIA-Format für Steuerprüfungen exportieren können
- Dokumentenaufbewahrung: 10-Jahres-Aufbewahrungsanforderung für alle Buchhaltungsdokumente
- Prüfungsanforderungen: Obligatorisch für große Unternehmen und bestimmte Rechtsformen
- Abschlussformat: Kleine Unternehmen können verkürzt verwenden, mittlere/große müssen vollständig verwenden
Ende der Zusammenfassung von Kapitel 30